"NEUER TÜV!" - Was bedeutet das beim privaten Gebrauchtwagenverkauf?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 04.11.2016
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|3105 Aufrufe

Nur kurz zwischendurch ein Hinweis auf eine der im Blog bereits bekannten Urteilsbesprechungen aus dem Fachdienst, die der Beck-Verlag kostenfrei zur Verfügung stellt. Heute geht`s um den Gebrauchtwagenkauf und die Beschreibung "Neuer TÜV". Ich rücke mal den Leitsatz ein:

Anders als nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Händler beinhaltet die Vertragsinhalt gewordene Angabe des privaten Verkäufers, das Fahrzeug habe «neuen TÜV», nicht die stillschweigende Erklärung, das Fahrzeug sei im Zeitpunkt der Übergabe verkehrssicher und habe die Prüfplakette zu Recht erhalten. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.

LG Heidelberg, Urteil vom 30.09.2016 - 3 S 1/16 (AG Heidelberg), BeckRS 2016, 17348

HIER FINDET SICH DIE BESPRECHUNG.

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