Nun doch: Unterhaltsvorschuss bis 18
von , veröffentlicht am 24.01.2017Was lange währt, wird nun doch noch gut.
Hier hatte ich berichtet, dass sich die Reform des Unterhaltsvorschusses verzögert. Jetzt ist es wohl soweit:
Das Unterhaltsvorschussgesetz wird mit Wirkung vom 01.07.2017 geändert.
UVG wird bis zum 18. lebensjahr gezahlt, die zeitliche Höchstgrenze (bislang 6 Jahre) entfällt.
Die Zahlbezträge lauten:
150 € bis 6 Jahre
201 € bis 12 Jahre
268 € bis 18 Jahre
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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