Personalvertretung wehrt sich gegen die Einstellung des Flugbetriebs von Air Berlin

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 31.10.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht2|5514 Aufrufe

Die Personalvertretung Kabine (vgl. § 117 Abs. 2 BetrVG) will Air Berlin im Wege der einstweiligen Verfügung vom Arbeitsgericht Berlin untersagen lassen, Kündigungen auszusprechen und Flugzeuge aus dem Betrieb herauszunehmen. Außerdem soll Air Berlin verpflichtet werden, sämtliche Gebote im Bieterverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen.

Könnte das Gericht tatsächlich die Wiederaufnahme des am 27.10.2017 bereits eingestellten Flugbetriebes anordnen?

ArbG Berlin, Anhörungstermin am 2.11.2017 - 38 BVGa 13035/17, Pressemitteilung hier

Update 2.11.2017: Der Antrag wurde abgewisen (hier auf SpiegelOnline)

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