Personalvertretung wehrt sich gegen die Einstellung des Flugbetriebs von Air Berlin
von , veröffentlicht am 31.10.2017Die Personalvertretung Kabine (vgl. § 117 Abs. 2 BetrVG) will Air Berlin im Wege der einstweiligen Verfügung vom Arbeitsgericht Berlin untersagen lassen, Kündigungen auszusprechen und Flugzeuge aus dem Betrieb herauszunehmen. Außerdem soll Air Berlin verpflichtet werden, sämtliche Gebote im Bieterverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen.
Könnte das Gericht tatsächlich die Wiederaufnahme des am 27.10.2017 bereits eingestellten Flugbetriebes anordnen?
ArbG Berlin, Anhörungstermin am 2.11.2017 - 38 BVGa 13035/17, Pressemitteilung hier
Update 2.11.2017: Der Antrag wurde abgewisen (hier auf SpiegelOnline)
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenHN kommentiert am Permanenter Link
Eine juristische Aufarbeitung wäre sicher aufschlussreich...
http://www.nachdenkseiten.de/?p=39663
http://www.nachdenkseiten.de/?p=40779
... aber der Vorstoß der PV Kabine dürfte an der Macht des Faktischen scheitern. Eine Organisation, die sich faktisch in Auflösung befindet, kann man nicht wieder zusammensetzen.
MT kommentiert am Permanenter Link
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/...