Versicherungsteuer und kollektive Unterstützungssysteme

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 20.12.2017

Außendiensttätigkeit oder Fahrtätigkeit erhöht das Risiko von "Knöllchen" beträchtlich. Zuweilen schließen sich Mitarbeiter zusammen, um zumindest das finanzielle Risiko zu poolen und dadurch für den Einzelnen zu vermindern. Monatlich oder je gefahrenen Kilometer bezahlt jeder Mitarbeiter etwas in eine gemeinsame Kasse ein. Im "Versicherungsfall" bezahlt diese das Verwarnungsgeld.
Für die Versicherungsteuer ist es unerheblich, dass dieses Vorgehen möglicherweise rechtswidrig ist. Denn für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein steuerlich relevantes Verhalten gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt (§ 40 AO). Entscheidend ist die Tatbestandsmäßigkeit eines Steuergesetzes.
§ 2 Abs. 1 VersStG definiert einen steuerpflichtigen Versicherungsvertrag bei einer "Vereinbarung zwischen mehreren Personen oder Personenvereinigungen, solche Verluste oder Schäden gemeinsam zu tragen, die den Gegenstand einer Versicherung bilden können."

In dem von FG Köln entschiedenen Fall ging es um den Zusammenschluss von Einschiffgesellschaften in einem nicht-rechtsfähigen Verein. Ziel dieses Zusammenschlusses war die umlagefinanzierte Unterstützung von Gesellschaften, deren Schiffe aufgrund der Marktlage keine Beschäftigung finden oder nicht zu auskömmlichen, kostendeckenden Bedingungen beschäftigt (verchartert) werden können.
Nach Auffassung des Kölner Finanzgerichts ist für die Steuerpflicht zum einen das "Vorhandensein eines vom Versicherer gegen Entgelt übernommenen Wagnisses" und die "Begründung einer Gefahrengemeinschaft" entscheidend. Auf die Rechtsfähigkeit des Versicherers oder die Versicherungsaufsicht seien nicht entscheidend.

Anwendet auf den gerade beschriebenen "Knöllchen-Pool" heißt das: Versicherungsteuerpflicht! Doch eine so weite Auslegung kann der Gesetzgeber nicht gemeint haben. Denn solche privaten Zusammenschlüsse, wie der der Kraftfahrer, haben die vom Steuergesetzgeber vorausgesetzte Mindest-Organisationstruktur einer Versicherung nicht.

[P.S. für "Gast": vielen Dank für den Hinweis auf die offenbare Unrichtigkeit]

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