Neue DIS-Schiedsgerichtsordnung ab dem 1. März 2018

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 02.02.2018

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) hat ihre Schiedsgerichtsordnung umfassend überarbeitet. Die neue 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung wird am 1. März 2018 in Kraft treten. Eine Vorschau der neuen Regeln wurde auf der Homepage der DIS veröffentlicht.

Ziel der Reform ist eine Modernisierung und Anpassung an internationale Standards. Im Vordergrund der neuen Vorschriften stehen die Effizienz, Transparenz und Flexibilität von Schiedsverfahren. So ist nunmehr die elektronische Form für die Mehrheit der Schriftsätze vorgesehen, die Fristen wurden zum Teil deutlich gestrafft und es wurden neue Vorschriften zu einer verbesserten Transparenz sowie zum Verfahrensmanagement eingeführt. Unter anderem ist nun vorgesehen, dass zu Beginn jedes Verfahrens in einer Verfahrenskonferenz erörtert werden muss, ob das beschleunigte Verfahren angewendet werden soll (vgl. Art. 27.4 neu).

Zu ihrer Anwendbarkeit sehen die neuen Regeln – ebenso wie die derzeitigen Regeln – vor, dass diejenige Fassung der Schiedsgerichtsordnung anzuwenden ist, die bei Beginn des Schiedsverfahrens gilt (d.h. in der Regel zum Zeitpunkt des Eingangs der Schiedsklage bei der DIS), sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

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