Koalitionsvertrag: Frankfurter Top-Banker sollen Kündigungsschutz verlieren

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 29.03.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3770 Aufrufe

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD will den Finanzplatz Frankfurt angesichts des bevorstehenden Brexits als Alternative zu London noch attraktiver machen. Dazu sieht der Vertrag auch eine erstaunliche Lockerung des Kündigungsschutzes für Top-Banker vor:

Wir werden uns für attraktive Rahmenbedingungen am Finanzplatz Deutschland einsetzen und die digitale Infrastruktur für die Finanzmärkte weiter stärken. Angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU wollen wir den Standort Deutschland für Finanzinstitute attraktiver gestalten. Dazu werden wir es möglich machen, Risikoträger im Sinne von § 2 Abs. 8 Institutsvergütungsverordnung, deren jährliche regelmäßige Grundvergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschreitet, im Kündigungsschutzgesetz leitenden Angestellten gleichzustellen.

Von dieser Lockerung des Kündigungsschutzes betroffen sind (nur) die in § 2 Abs. 8 InstVV genannten Risikoträger, also Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil eines Instituts auswirkt, und deren Jahresgehalt der Dreifache der BBG (2018: 78.000 Euro im Jahr), also 234.000 Euro übersteigt. Sie sollen künftig "leitenden Angestellten gleichgestellt" werden, also offenbar den in § 14 Abs.2 KSchG genannten Personen. Der Arbeitgeber könnte dann im Kündigungsschutzprozess die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung erreichen, ohne den Auflösungsantrag begründen zu müssen.

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, Zeilen 3189 bis 3196

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