Auch Verfahrensdifferenz- und erhöhte Terminsgebühr aus der Staatskasse bei Mehrvergleich vor dem Arbeitsgericht

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 03.06.2018
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2537 Aufrufe

Vergleiche, auch sogenannte Mehrvergleiche sind in arbeitsgerichtlichen Verfahren relativ häufig. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.04.2018 - 17 Ta (Kost) 6133/17 - wonach dann, wenn der Rechtsanwalt auch für den Abschluss eines Mehrvergleichs beigeordnet worden ist, ihm aus der Staatskasse neben der Einigungsgebühr auch die Verfahrensdifferenzgebühr und die erhöhte Terminsgebühr zu erstatten sind. Das LAG Berlin-Brandenburg folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation des BGH im Beschluss vom 17.01.2018 - XII ZB 248/16.

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