Gesellschafterlistenverordnung (GesLV) tritt am 1. Juli 2018 in Kraft
von , veröffentlicht am 29.06.2018Die Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (GesLV) vom 20. Juni 2018 wurde am 28. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I, 2018, 870). Damit tritt die Verordnung am 1. Juli 2018 in Kraft. Die neuen Anforderungen sind zu beachten, wenn nach dem 1. Juli 2018 aufgrund einer Veränderung nach § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG eine neue Liste einzureichen ist (siehe dazu auch den beck blog vom 15. Juni 2018.
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