Gesellschafterlistenverordnung (GesLV) tritt am 1. Juli 2018 in Kraft

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 29.06.2018

Die Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (GesLV) vom 20. Juni 2018 wurde am 28. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I, 2018, 870). Damit tritt die Verordnung am 1. Juli 2018 in Kraft. Die neuen Anforderungen sind zu beachten, wenn nach dem 1. Juli 2018 aufgrund einer Veränderung nach § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG eine neue Liste einzureichen ist (siehe dazu auch den beck blog vom 15. Juni 2018.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen