Lesetipp: Mitverschulden, wenn man versucht rollenden PKW einfach so aufzuhalten

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 13.07.2019
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|6471 Aufrufe

Die Formulierung der Überschrift aus der Newsmeldung, die von "Manneskraft" spricht, finde ich irgendwie komisch. Egal. Eine interessante Entscheidung, auf die ich hier nur kurz aufmerksam machen möchte. Es geht um OLG Köln, Urteil vom 05.07.2019 - 6 U 234/18. Zusammenfassung: 

Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden Pkw entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung muss dies im Einzelfall jedoch nicht führen.

 

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