Streitwert für Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 18.05.2020
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2141 Aufrufe

Der BGH hat im Beschluss vom 12.03.2020 - V ZR 160/19 die Streitfrage entschieden, wie der Streitwert einer positiven Feststellungsklage auf Feststellung, dass ein geschlossener Vertrag nichtig ist, zu bestimmen ist. Nach dem BGH ist nicht die sogenannte Verschlechterungsdifferenz maßgeblich, sondern es kommt nur auf den Wert der Leistungspflicht an, von der der Kläger bei Nichtigkeit freigestellt werden will oder bzw. auf die Leistung, die dem Kläger zurückgewährt werden soll.

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