Mündliche Verhandlung per Videokonferenz - virtuelle Konferenz vom 09.06.2020 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 08.06.2020
Rechtsgebiete: Zivilverfahrensrecht1|3437 Aufrufe

Die Corona Pandemie erweist sich zunehmend als Technologietreiber. Immer mehr Verhandlungen werden auf Videokonferenzen verändert. Die Reisetätigkeit reduziert sich deutlich. Manche Menschen sind schon von den häufigen Videokonferenzen frustriert und sehen sich persönliche Begegnungen herbei. Viele Menschen haben erst jetzt erlebt, was mit Videokonferenzen tatsächlich möglich ist.

Seit fast 20 Jahren ist es inzwischen zulässig, dass die Prozessbeteiligten nach § 128a ZPO per Videokonferenz an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Dennoch fristet die Norm immer noch ein Schattendasein. Anders als vor 20 Jahren ist die erforderliche Technik inzwischen aber mit überschaubarem finanziellem Aufwand zu beschaffen und allgemein verfügbar. Nicht nur deshalb wird die Diskussion über mündliche Verhandlung per Videokonferenz immer intensiver. Immer häufiger liest man Erfahrungsberichte über erstmalige Teilnahme an solchen Verhandlungen. Es gibt auch Initiativen, die Ausstattung der Gerichte zu verbessern. Möglicherweise muss auch der gesetzliche Rahmen angepasst werden.

Der deutsche EDV Gerichtstag und die davit, Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) befassen sich in einer virtuellen Konferenz am 09.06.2020 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit den bisherigen Erfahrungen, den Herausforderungen und der Zukunft der Videokonferenz vor Gericht. Das vollständige Programm ist auf der Webseite des EDV Gerichtstags abrufbar.

Anmeldung bitte per E-Mail an  edvgt@jura.uni-sb.de    

Teilnehmer erhalten zunächst eine Anmeldebestätigung und vor Start der Veranstaltung einen Link mit den entsprechenden Einwahldaten zur Teilnahme an der Veranstaltung.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Anbei eine erste Auswertung für Schleswig-Holstein zu § 128a ZPO (Durchführung von Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz, genauer: Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung) aus der Coronapandemie (bis Februar 2021):

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02800/drucksache-19-02800.pdf

(Drucksache 19/2800 des Landtags SH vom 1. März 2021; Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz)

Die Antworten sind auch darüber hinaus interessant.

Dass die Öffentlichkeit im Saal sitzen muss, finde ich noch immer fremdartig, da "das Volk" damit faktisch ausgeschlossen sein kann, wenn die Inzidenz Werte wie im Dezember 2020 bis Februar 2021 erreicht und die Gerichte nicht Turnhallen anmieten.

0

Kommentar hinzufügen