Rechtsschutz und rechtliches Gehör im Presse- und Wettbewerbsrecht in den Augen des BVerfG

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 28.08.2020
Rechtsgebiete: Zivilverfahrensrecht|1549 Aufrufe

Muss der Richter den Antragsgegner vor Erlass einer einstweiligen Verfügung anhören? 

Wann ist es anders? In 2 Fällen:

  • Fall 1Wenn sich der Antragsgegner vorprozessual äußern konnte und dem Gericht eine Abmahnung und die Antwort vollständig vorliegen (BVerfG NJW 2020, 2021 Rn. 18NJW 2018, 3634 Rn34). 
    • Darf man sich Zeit lassen? 
      • Nein (BVerfG NJW 2020, 2021 Rn. 18). Die Erwiderungsmöglichkeiten auf eine Abmahnung genügen nur dann, wenn der Verfügungsantrag im Anschluss an die Abmahnung unverzüglich nach Ablauf einer angemessenen Frist für die begehrte Unterlassungserklärung bei Gericht eingereicht wird.
    • Muss ich die Abmahnung und ein etwaiges Zurückweisungsschreiben des Antragsgegners zusammen mit seiner Antragsschrift einreichen? 
    • Darf der Antrag von dem abweichen, was vorprozessual verlangt wurde? 
    • Reicht eine Schutzschrift?
      • Nein (BVerfG BeckRS 2020, 13380 Rn. 17). Es ist der Gegenseite nicht zuzumuten, auf diese Weise vorsorglich auf einen Vortrag zu erwidern, den sie noch nicht kennen kann.
    • Gegenausnahme
      • Gehör ist trotz allem zu gewähren, wenn das Gericht dem Antragsteller Hinweise nach § 139 ZPO erteilt, von denen die Gegenseite sonst nicht oder erst nach Erlass einer für sie nachteiligen Entscheidung erfährt (BVerfG BeckRS 2020, 17728 Rn. 16BVerfG NJW 2020, 2021 Rn. 19BVerfG NJW 2018, 3631 Rn. 24).
      • Dies gilt insbesondere, wenn es bei Rechtsauskünften in Hinweisform darum geht, einen Antrag gleichsam nachzubessern oder eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten abzugeben.
  • Fall 2Wenn die Anhörung den Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes ausnahmsweise vereiteln würde (BVerfG NJW 2018, 3634 Rn28). In diesen seltenen Fällen reicht es aus, nachträglich Gehör zu gewähren (BVerfG NJW 2018, 3634 Rn. 28).
  • Gilt das alles im Urheberrecht auch?
    • ​Meines Erachtens ja.
  • ​Und sonst im gewerblichen Rechtsschutz, etwa im Marken- oder Patentrecht?
    • ​Auch.

 

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