Immer wieder fiktive Terminsgebühr

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 12.10.2020
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2117 Aufrufe

Die fiktive Terminsgebühr beschäftigt die Rechtsprechung regelmäßig. So auch das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 11.8.2020 - 2 WF 113/20. In dem zugrundeliegenden Verfahren stellte sich die Frage, ob eine fiktive Terminsgebühr nach VV 3104 Anm. I Nr. 1 RVG in einem isolierten Verfahren über den Versorgungsausgleich angefallen ist, obwohl keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, das Gericht aber bei den Beteiligten nachgefragt hatte, ob sie mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden sind. Das OLG Düsseldorf stellte sich auf den Standpunkt, dass keine fiktive Terminsgebühr angefallen ist, weil es sich nicht um ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung gehandelt habe. (Allerdings wäre es möglich gewesen, dass in einem solchen Verfahren eine Terminsgebühr in Form einer außergerichtlichen Erledigungsbesprechung entsteht, weil es sich insoweit seit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr um ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung handeln muss).

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