Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frauenquote in großen Unternehmen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 19.02.2021
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht1|2191 Aufrufe

Es zeichnet sich ab, dass ein wichtiges Anliegen der Politik, nämlich die Frauenförderung in Unternehmen, noch in dieser Legislaturperiode in Gesetzesform gegossen werden kann. Zwar handelt es sich in erster Linie um ein gesellschaftsrechtliches Thema. Aber auch die arbeitsrechtlich Interessierten könnten sich hier angesprochen fühlen.

Die Bundesregierung hat in dieser Woche den Entwurf eines Zweiten Führungspositionengesetzes in den Bundestag eingebracht. Der genaue Titel lautet: „Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“. Zentraler Punkt dieses Gesetzentwurfs ist die Einführung einer verbindlichen Frauenquote für Vorstände großer Unternehmen. Konkret sieht der Entwurf vor, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten in den Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein muss. Von dieser Regelung sind nach Angaben der Regierung derzeit etwa 70 Unternehmen betroffen, von denen 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben. Alle anderen Unternehmen sollen nach der Gesetzesvorlage in Zukunft begründen müssen, warum sie es sich nicht zum Ziel setzen, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße für den Frauenanteil nennen oder keine Begründung abgeben, sollen sanktioniert werden.

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll eine feste Frauen- beziehungsweise Männerquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten festgelegt werden. Zu diesen Unternehmen gehören beispielsweise die Deutsche Bahn AG, die Bundesdruckerei GmbH oder die Deutsche Flugsicherung. In Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern soll zudem mindestens einer Frau vertreten sein. Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit und soll eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt werden.

Zudem soll das Bundesgremienbesetzungsgesetz ausgeweitet werden. So fallen zukünftig Gremien bereits ab zwei Mitgliedern des Bundes unter dessen Regelungen. Rund 109 Gremien sollen so zukünftig adäquat mit Frauen besetzt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 206/2021. Der Gesetzentwurf kann unter BT-Drucks. 19/26689 abgerufen werden.

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Damit bewegt sich der Legislator in -  bewährten? - Bahnen und Erfahrungen der Quotensicherung, vgl. Gesetz vom 25. April 1933, RGBl 1933, 225 und dazu1.DVO, ebda. S. 226.

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