OLG München: Eröffnung der Kopie eines Testamentes

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 14.06.2021
Rechtsgebiete: Erbrecht|11345 Aufrufe

Endlich hat das OLG München vollkommen überzeugend festgestellt, dass auch die bloße Kopie eines Testamentes nach § 348 FamFG zu eröffnen ist. Das ist dann der Fall, wenn kein Original auffindbar ist. Schließlich kann die Erbfolge bei nicht vorhandenen Originalurkunden auch aus nur noch in Kopie vorhandenen Testamenten festgestellt werden. Dann sei es konsequent, auch die Kopie zu eröffnen (OLG München, Beschluss vom 07.04.2021 - 31 Wx 108/21; NJW-RR 2021, 586).

Diese Frage ist in der Literatur höchst umstritten. Die Nachlassgerichte handhaben es unterschiedlich, ob ein Testament, von dem nur eine Kopie bekannt ist, eröffnet wird oder nicht.

Die Entscheidung war einfach überfällig. Schließlich sind keine Nachteile zu erkennen, wenn bloße Kopien eröffnet werden. Dies ist natürlich kenntlich zu machen.

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