LAG Berlin-Brandenburg: Keine gerichtliche Untersagung des Streiks bei Arbeitskampf bei den Asklepios Fachkliniken Brandenburg, aber Nachbesserung bei dem von ver.di angebotenen Notdienst

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 05.11.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1630 Aufrufe

Streikmaßnahmen per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen, ist selten erfolgreich. Das musste jetzt auch die Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH feststellen. Einen Teilerfolg konnte die Klinik vor dem LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 20. Oktober 2021, Az. 12 Ta 1310/21, PM 41/21) gleichwohl erringen.

Der Antrag war darauf gerichtet, der Gewerkschaft ver.di den Aufruf zu und die Durchführung von Streiks in ihren Kliniken zu untersagen. Die Untersagung sollte Bestand haben, solange bis Arbeitgeber und Gewerkschaft eine schriftliche Notdienstvereinbarung abschließen. Hilfsweise sollte die Untersagung ergehen, bis ver.di einen Notdienst einrichtet, der bestimmte von dem Notdienstangebot der Gewerkschaft bisher ausgenommene Stationen und Tageskliniken umfasst.

Das LAG hat die beantragte einstweilige Verfügung erlassen, mithin Haupt- und Hilfsantrag abgewiesen. Seiner Auffassung nach kann die Untersagung eines Streiks nicht deshalb beansprucht werden, weil keine schriftliche Notdienstvereinbarung mit der streikführenden Gewerkschaft abgeschlossen worden ist. Für die Rechtsmäßigkeit des Streiks sei es ausreichend, dass der erforderliche Notdienst tatsächlich sichergestellt werde. Das LAG hat den von ver.di im Rahmen des für den 21.10.2021 bis 27.10.2021 angekündigten Streiks des nichtärztlichen Personals angebotenen Notdienst darauf überprüft, ob damit erhebliche Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung hinreichend sicher ausgeschlossen bleiben. Im Hinblick auf von der Arbeitgeberin vorgelegte ärztliche Stellungnahmen hat es hieran für einen Teil der von ver.di vom Notdienst ausgenommenen Stationen und Tageskliniken durchgreifende Zweifel. Insoweit hat es ver.di konkret die Nachbesserung des Notdienstes für den bevorstehenden Streik auferlegt. Sollten Arbeitgeber und Gewerkschaft noch eine Notdienstvereinbarung abschließen, soll diese Vorrang vor den gerichtlichen Festlegungen haben.

Noch ist dieser Tarifkonflikt nicht beendet. Allerdings kehren die Parteien nach Angaben der Gewerkschaft Verdi wieder an den Verhandlungstisch zurück. Für den kommenden Montag (8.11.) sei ein erster Termin angesetzt.

 

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