Änderung des BtMG mit Aufnahme von 4 neuen Stoffen in Anl. II in Kraft getreten

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 14.11.2021
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht|4076 Aufrufe

Am 11.11.2021 ist die 22. Verordnung zur Änderung von Anlagen des BtMG vom 8.11.2021 in Kraft getreten (BGBl. I, 4791). Mit dieser Verordnung werden 4 neue Stoffe in Anl. II des BtMG aufgenommen. Es handelt sich um das synthetische Cannabinoid 4F-MDMB-PICA, das Phencyclidin-Derivat Diphenidin und die Designer-Benzodiazepine Clonazolam und Flubromazolam. Für Letztere sind auch keine Ausnahmen als sog. ausgenommene Zubereitungen zugelassen.

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