BAG: Corona-Prämie - Rechtsweg

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 12.04.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrechtCorona|2534 Aufrufe

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen zugelassenen Pflegeeinrichtungen und deren Arbeitnehmern über die Berechnung und Höhe des Bundesanteils der Corona-Prämie nach § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet.

Das hat das BAG entschieden.

Der Kläger verlangt die volle "Corona-Prämie" nach § 150a SGB XI als Beschäftigter in einer Pflegeeinrichtung. Er ist mit 90 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in Mecklenburg-Vorpommern in einer Einrichtung beschäftigt, die sowohl Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX als auch Pflegeversorgung nach dem SGB XI erbringt. Die Beschäftigten arbeiten zu 56 % in der Pflege und zu 44 % in der Eingliederungshilfe. Vor diesem Hintergrund hat die Beklagte die Corona-Prämie lediglich anteilig ausgezahlt. Mit seiner Klage macht der Kläger den Differenzbetrag geltend.

Arbeitsgericht und LAG haben den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für zulässig erklärt. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten hatte Erfolg. Sie führte zur Verweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht Rostock.

Das Rechtsverhältnis, aus dem der Kläger die geltend gemachten Ansprüche ableitet, ist ausschließlich öffentlich-rechtlicher Natur. Der Kläger nimmt den Beklagten mit der von ihm erhobenen allgemeinen Leistungsklage, die auf die Auszahlung eines erhöhten Bundes- und Landesanteils der Corona-Prämie gerichtet ist, auf die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten in Anspruch, die dem Beklagten mit § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI und Ziff. 1 VV-CoP iVm. § 150a Abs. 9 Satz 1 SGB XI auferlegt sind. Der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt und die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge wird ausschließlich durch Rechtssätze des öffentlichen Rechts geprägt, die die Auslegung und Anwendung der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Bestimmungen betreffen. Es besteht kein Rechtssatz des bürgerlichen Rechts, der die Frage beantworten könnte, wie die Corona-Prämie und die Landesprämie bei Arbeitnehmern zu berechnen ist, die in einer „Komplexeinrichtung Eingliederungshilfe und Pflege“ beschäftigt sind.

BAG, Beschl. vom 1.3.2022 - 9 AZB 25/21, NZA 2022, 509

 

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