Inhalt des erteilten Auftrags entscheidend

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 19.04.2022
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1233 Aufrufe

Der BGH hat sich im Urteil vom 24.2.2022 – VII ZR 320/21 mit der Abgrenzung befasst, wann eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG auslöst oder als der Vorbereitung der Klage dienende Tätigkeit nach § 19 I 2 Nr. 1 RVG zum Rechtszug gehört und mit der Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG abgegolten ist. Nach dem BGH ist diese Frage nach der Art und dem Umfang des im Einzelfall erteilten Auftrags zu entscheiden. Ausgeführt hat der BGH bei dieser Gelegenheit auch, dass allein die Tatsache, dass ein Schuldner auf Zahlungsaufforderungen des Gläubigers nicht reagiert, nicht dazu führt, dass eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt nicht als erfolgversprechend anzusehen ist und dass insbesondere in Fällen, in denen der Grund für die Nichtzahlung im Dunkeln bleibt, die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts zweckmäßig ist.

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