Wenn der Chefarzt den Impfpass fälscht ... (ArbG Weiden vom 11.05.2022)

von Martin Biebl, veröffentlicht am 12.05.2022
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtCorona|1809 Aufrufe

Ein Chefarzt wollte sich der täglichen Testpflicht in der Klinik entziehen und besorgte sich deshalb einen gefälschten Impfnachweis. Sein Vorgehen flog auf, der Klinikbetreiber kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Vor dem Arbeitsgericht Weiden wurde die außerordentliche Kündigung für wirksam erachtet.

Das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien sieht das Gericht als zerstört an, eine Weiterbeschäftigung könne von der Klinik nicht verlangt werden. Aus Sicht der Kammer hat der Arzt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten begangen. Diesen müsse der Arbeitgeber nicht dulden. Gerade im medizinischen Umfeld sei die Einhaltung von Schutzvorschriften essentiell. Es gehe schließlich in besonderem Maße um die Gesundheit und Sicherheit der Patienten. Als Chefarzt hatte der Kläger zudem eine besondere Stellung (nach innen und außen), was bei der Interessenabwägung zu seinen Lasten zu werten sei. 

Parallel läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Weiden, ua. wegen Urkundenfälschung.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen