Rohmessdaten braucht doch niemand

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.08.2022
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|1833 Aufrufe

Irgendwie ist es ja schon komisch. Da gibt es moderne Messgeräte, die erhebliche Datenmengen erheben, deren Vorhandensein eine Messung überprüfbar machen würde. Und man könnte diese Daten auch ganz speichern. Man tut dies aber nicht. Ist das eigentlich ok? "Natürlich!", ruft uns das OLG Zweibrücken zu:

 

1. Der aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgende Gedanke der Waffengleichheit bezieht sich auf vorhandene Informationen. Die begehrten Inhalte müssen zum Zweck der Ermittlung entstanden und weiterhin vorhanden sein, damit sie dem Betroffenen zur Herstellung einer Parität des Wissens überlassen werden können. Demgegenüber kommt der Aspekt der Waffengleichheit bei tatsächlich nicht (mehr) vorhandenen Rohmessdaten nicht zum Tragen, da diese Daten zwar kurzzeitig bei dem Rechenvorgang des Messgerätes bestanden haben, aber im weiteren Verfahren weder dem Betroffenen noch der Bußgeldstelle, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zur Verfügung stehen.

 2. Der Einsatz algorithmischer Systeme in Gestalt von standardisierten Messverfahren bei Geschwindigkeitsmessungen verkürzt Rechtspositionen des Betroffenen dann nicht übermäßig, wenn keine Rohmessdaten durch das jeweilige Messgerät gespeichert werden, aber die Nichtspeicherung dieser Daten durch rechtsstaatliche Sicherungen ausgeglichen wird.

VerfGH RhPf Beschl. v. 22.7.2022 – B 30/21, BeckRS 2022, 18393

 

 

Ich bin mir da nicht so sicher....aber: Was soll`s. Die Entscheidung scheint mir eigentlich ganz schön begründet, ist aber sehr lang. Volltext "für lau" hier: https://openjur.de/u/2444732.html

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Sie meinten sicherlich nicht das OLG Zweibrücken, sondern den Verfassungsgerichtshof...

Ich bin mir da übrigens auch nicht ganz sicher, ob das so richtig ist. Immerhin waren die Verfolgungsbehörden als Betreiber des Messgeräts mal für eine juristische Sekunde im Besitz der ohne weiteres speicherbaren Rohmessdaten und haben eine Software benutzt, nach deren Programmierung und die rohmesdaten umgehend gelöscht werden, bevor auch Betroffene und ihre Verteidiger nur die geringste Möglichkeit hatten, diese selbst auch zu überprüfen oder durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Das halte ich schlichtweg nicht für fair und für eine Beweisvereitelung

0

Kommentar hinzufügen