Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz entfallen früher

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 21.01.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1267 Aufrufe

Anfang Februar soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung auslaufen. Zwei Monate früher als geplant will der Bundesarbeitsminister damit die Sonderregeln etwa zu Hygienevorkehrungen in den Betrieben beenden. "Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben", sagte der Bundesarbeitsminister der Nachrichtenagentur Reuters. Die besonderen Hygienevorkehrungen hätten vor allem in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. "Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden", sagte Heil. Durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen nun stark zurück. "Daher sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig", sagte der Arbeitsminister. Derzeit sind Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen. Außerdem müssen Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfquote beitragen. Auch diese Regeln entfallen nun.

Ausgenommen bleibt offenbar das Gesundheitswesen. Hier gilt die gesetzliche Maskenpflicht noch bis zum 7. April. Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft sollte sie jedoch vorzeitig fallen. Vorstandschef Gaß sagte der Rheinischen Post: "Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden." Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Reinhardt, hatte sich gegen eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen ausgesprochen.

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