Gebühren aus der Staatskasse trotz Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung
von , veröffentlicht am 02.08.2023Das OLG Nürnberg hat sich im Beschluss vom 18.7.2023 - Ws 133/23 --mit den Folgen der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasst. Es stellte sich auf den zutreffenden Standpunkt, dass die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht dazu führt, dass die Bestellung von Anfang an entfällt. Vielmehr trete diese Wirkung erst zu dem Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung ein. Nach dem OLG Nürnberg steht damit dem Beschwerdeführer gemäß § 45 Abs. 3 S. 1 RVG ein Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit aus der Landeskasse mit der Konsequenz zu, dass gemäß § 48 Abs. 6 S. 1 RVG auch die Tätigkeiten vor seiner Bestellung zu vergüten sind.
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