Einigung zwischen Birte Meier und ZDF in Equal-Pay-Streit

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 30.08.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1117 Aufrufe

Die Journalistin Birte Meier und das ZDF haben sich gerichtlich auf eine finanzielle Entschädigung wegen Lohnungerechtigkeit geeinigt. Meier hatte gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen bei der Sendung „Frontal 21“ gefordert und ein Grundsatzurteil beim BAG (Urteil vom 25.6.2020 – 8 AZR 145/19, NZA 2020, 1613) erstritten. Das BAG hatte damals klargestellt, dass der Arbeitnehmerbegriff in § 5 II 1 EntgTranspG unionrechtskonform weit auszulegen ist mit der Folge, dass im Einzelfall auch arbeitnehmerähnliche Personen Arbeitnehmer sein können. Damit endet ein acht Jahre andauernder Rechtsstreit um gleiche Bezahlung, der zuletzt noch beim ArbG Berlin anhängig war.

Birte Meier recherchierte schon 2015, dass sie als sogenannte „feste-freie“ Mitarbeiterin der Enthüllungssendung „Frontal 21“ über Jahre hinweg einen hohen dreistelligen Betrag im Monat weniger verdient als ihre männlichen Kollegen in vergleichbarer Position. Zur Höhe der finanziellen Entschädigung äußerten sich beide Parteien nicht. Im Juni vergangenen Jahres hatte das ZDF Meier 110.000 Euro und vier bezahlte Monate Urlaub angeboten, wenn sie ihre Vorwürfe nicht weiter öffentlich erhebe. Meier lehnte ab. Stattdessen veröffentlichte sie das Buch „Equal Pay Now!“ und beklagte darin „knallharten Lohnraub“, der Frauen um den Wert eines Einfamilienhauses oder einen finanziell abgesicherten Ruhestand bringe. Das ZDF beantwortet keine Fragen zum Rechtsstreit. Die Journalistin arbeitet seit Oktober 2022 bei RTL. Ihre Bilanz: „Es bleibt ein Präzedenzurteil vor dem Bundesarbeitsgericht für alle Frauen, eine Überweisung für mich, und die bittere Gewissheit, dass in Deutschland für Equal Pay noch viel zu tun ist.“

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