Razzia bei VW im Zusammenhang mit überhöhten Gehaltszahlungen an Betriebsratsmitglieder

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 30.09.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1118 Aufrufe

Nach der jüngsten Entscheidung des BGH (10.1.2023 - 6 StR 133/22. NZA 2023, 301) zur möglichen Untreuestrafbarkeit im Falle überhöhter Betriebsratsvergütungen kommt es offenbar zu verstärkten Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaft. Im Fokus steht wiederum VW, obwohl sicherlich auch manches andere Unternehmen keine reine Weste haben dürfte.

Wie mehrere Medien – u.a. das Handelsblatt - berichten hat es bei VW in Wolfsburg eine Durchsuchung wegen des Vorwurfs überhöhter Betriebsratsgehälter gegeben. Nach Informationen des Handelsblatts sollen am 26.9.2023 für mehrere Stunden Vorstandsbüros sowie Räume des Betriebsrats und der Rechtsabteilung bei Volkswagen durchsucht worden sein. Der Einsatz habe mehrere Stunden gedauert. Die Beamten sollen bewaffnet gewesen sein. „Hintergrund sind Gehaltszahlungen an Betriebsratsmitglieder unter Verstoß gegen das Begünstigungsverbot des Betriebsverfassungsgesetzes“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage. Daneben wurden laut Staatsanwaltschaft auch vier Privatwohnungen durchsucht, „die nicht mit VW zu tun haben“. Dabei habe es sich „teilweise auch um Durchsuchungen bei Unverdächtigen gehandelt“. Aus dem Durchsuchungsbeschluss heißt es nach Informationen des Handelsblatts, dass Bevollmächtigte des Konzerns zwei Richter am Arbeitsgericht Braunschweig im Frühjahr 2019 dazu bewegt haben sollen, Vergleiche mit Betriebsräten zu beurkunden, um dem Vorgehen einen legalen Anschein zu verleihen.

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen