Überprüfungspflicht des Prozessbevollmächtigten auf Vollständigkeit eingereichter Unterlagen trotz Hinweisverlangens
von , veröffentlicht am 30.09.2023Streng ging das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 19.6.2023 - 2 Ta 40/23 - mit einem Prozessbevollmächtigten um, dem im Rahmen einer Nachfrist zur Vorlage von Prozesskostenhilfeunterlagen entgangen war, dass die von der Partei hergereichten Unterlagen nicht vollständig waren. Es sei Aufgabe des Prozessbevollmächtigten, die durch die Partei zur Akte gereichten Unterlagen daraufhin zu überprüfen, ob durch ihre Einreichung die gerichtliche Auflage vollständig und umfassend erfüllt werde. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts nach einer deutlich formulierten, auf die Einzelheiten der fehlenden Unterlagen hinweisenden Auflage nochmals den Prozessbevollmächtigten auf das Fehlen einzelner Unterlagen hinzuweisen. Im konkreten Fall hatte bei der Einreichung der Unterlagen der Anwalt um einen richterlichen Hinweis gebeten, falls Unterlagen fehlen würden.
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