Unterhaltsabänderungsverfahren und Ergänzungspflegschaft?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 09.11.2023
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|786 Aufrufe

Das OLG Hamburg hat sich im Beschluss vom 12.10.2023 – 12 UF 81/23 mit der Frage befasst, ob in einem Unterhaltsabänderungsverfahren des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters gegen die Tochter eine Ergänzungspflegschaft eingerichtet werden muss. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, dass in diesem Verfahren die Mutter berechtigt sei, die Tochter allein zu vertreten. Der Vater sei aufgrund der Einleitung des Unterhaltsabänderungsverfahrens trotz gemeinsamer elterlicher Sorge gemäß §§ 1629 II 1, 1824 II, 181 BGB von der Vertretung seiner Tochter ausgeschlossen, die elterliche Sorge wachse insoweit bei der Mutter an, einer Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft bedürfe es nicht.

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