Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst wegen eines „verlängerten Urlaubs“

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 10.11.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|892 Aufrufe

Ein Fall aus dem Beamtenrecht - entschieden vom OVG Schleswig (8.11.2023 -14 LB 3/23, PM vom 9.11.2023) -, der eine Entsprechung im Arbeitsrecht haben könnte und im Hinblick auf eine außerordentliche Kündigung sicherlich nicht anders zu bewerten wäre: Eine Lehrerin wehrt sich gegen die Entfernung aus dem Dienst wegen eines „verlängerten Urlaubs“, den sich während der Corona-Pandemie gegönnt hatte. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts war die Lehrerin noch vor Beginn der Osterferien nach Sri Lanka aufgebrochen, weil sie angesichts der fortschreitenden Corona-Pandemie befürchtet habe, sonst nicht mehr dorthin zu gelangen. Sie habe die vom Auswärtigen Amt angebotenen Rückholflüge verstreichen lassen, um ihren Urlaub nicht vorzeitig abbrechen zu müssen. Aufgrund der Streichung ihres geplanten Rückfluges wegen der Pandemie sei sie erst deutlich nach Ende der Ferien nach Deutschland zurückgekehrt. Dementsprechend habe sie während der Ferien auch keine Notbetreuung gemacht. Die Schulleitung habe sie über ihre Abwesenheit getäuscht. Schließlich sei sie, obwohl im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet worden war, ohne Erlaubnis einer Zeugniskonferenz ferngeblieben. Das Oberverwaltungsgericht ist im Berufungsverfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass die vom Verwaltungsgericht verhängte disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst zurecht verhängt worden sei.

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