Keine Einigung bei Mainz 05 und Anwar El Ghazi

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 11.01.2024
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1079 Aufrufe

Mal wieder hat eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung für eine Schlagzeile in der Bild-Zeitung gesorgt. Unter der Schlagzeile „Jetzt verklagt Mainz den Skandal-Stürmer!“ wird über das Verfahren des Fußballers El Ghazi gegen seinen bisherigen Verein Mainz 05 berichtet.

DPA und andere Medien berichten ebenfalls über das Verfahren. Hieraus geht hervor, dass El Ghazi gegen die fristlose Kündigung klagt. Sein Vertrag läuft an sich bis zum 30. Juni 2024 und verlängert sich im Fall des Klassenerhalts des Abstiegskandidaten um ein Jahr.

Ausgangspunkt des im Profifußball aufsehenerregenden Falls war ein erster Beitrag des in den Niederlanden geborenen Marokkaners von Mitte Oktober. Nach dem Angriff von Hama-Kämpfern auf Israel am 7. Oktober hatte er in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Mit dieser Formulierung wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen. Es folgte zunächst eine Suspendierung und Abmahnung durch Mainz 05, ehe der Profi nach einem Gespräch mit dem Klub, in dem er sich einer Mitteilung zufolge von seinen Äußerungen distanziert hatte, kurzzeitig in den Kader zurückkehren durfte. Der Darstellung, er sei von seinem Beitrag abgerückt, dementierte El Ghazi dann überraschend. „Ich distanziere mich nicht von dem, was ich gesagt habe, und stehe bis zum letzten Tag, an dem ich atme, für Menschlichkeit und an der Seite der Unterdrückten.“

Am 3. November erfolgte daraufhin die fristlose Kündigung durch Mainz 05. Darauf reagierte El Ghazi mit einem weiteren propalästinensischen Instagram-Beitrag. Johan-Michel Menke sprach als Anwalt des FSV Mainz von „gravierenden Verstößen“ gegen Vertragspflichten von El Ghazi und menschenverachtenden Aussagen: "Es ist ein großer Reputationsschaden für Mainz 05 entstanden." Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mainz konnten sich die Anwälte beider Parteien am 10.1.2014 nicht einigen. Ganz im Gegenteil: Mainz 05 seinerseits macht nun auch seinerseits Schadensersatzansprüche geltend. Die Summe von rund 520.000 Euro kommt offenbar durch eine Vertragsstrafe bei einem Brutto-Monatsgehalt von 150.000 Euro und einem gezahlten Handgeld zusammen. Die Vorsitzende setzte deshalb einen Kammertermin für den 19. Juni an.

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