Henkel führt acht Wochen voll-vergütete Elternzeit für alle Mitarbeitenden weltweit ein

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 18.01.2024
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|978 Aufrufe

Innovative Ideen kommen nicht selten aus der Praxis heraus. Ein besonders schönes Beispiel verkündet die Henkel AG & Co. KGaA mit Hauptsitz in Düsseldorf. Der Pressemitteilung des Unternehmens lässt sich entnehmen, dass Henkel 2024 „die geschlechterneutrale Elternzeit“ für seine etwa 50.000 Mitarbeitende weltweit einführt. Da in Deutschland für Mütter bereits ein achtwöchiger Mutterschutz nach der Geburt besteht, sollen insbesondere Väter und andere Partner:innen davon profitieren. Sie erhalten ab 2024 im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes acht Wochen ihr volles Gehalt, indem Henkel das gesetzliche Elterngeld auf das ursprüngliche Gehalt aufstockt. Die neue globale Leitlinie richtet sich nach der Rolle der Betreuungsperson und gilt für alle Geschlechter sowie jede Form der Elternschaft, einschließlich Adoptiv- oder Pflegeeltern, gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinerziehende.

Carsten Knobel, Vorsitzender des Vorstands von Henkel, wird wie folgt zitiert. „Damit senden wir ein starkes Signal an alle unsere Mitarbeitenden und unterstreichen unser starkes Engagement für die Förderung einer inklusiveren Kultur und mehr Geschlechtergerechtigkeit."

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