Riskante Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 27.01.2024
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1155 Aufrufe

Das LAG Sachsen hatte sich im Beschluss vom 29.12.2023 – 1 Ta 121/23 – mit einer Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 RVG zu befassen. Es folgte der in der Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Auffassung, dass es im Verfahren über die Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren zur reformatio in peius kommen kann. Im konkreten Fall erstrebte der Beschwerdeführer eine Heraufsetzung des Vergleichsmehrwerts von 70.279,35 € auf 100.630,88 €. Das Beschwerdegericht war hingegen der Auffassung, dass überhaupt kein Vergleichsmehrwert entstanden ist und setzte nur einen Wert für das Verfahren fest. 

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