Braucht man: Wiedereinsetzungs-Fee! (also: Lügnerin!)

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 14.02.2024
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1977 Aufrufe

Köstlich. Unseriös? Mir persönlich gut bekannte Anwält*innen waren jedenfalls sprachlos darüber....vielleicht auch neidisch, selbst keine Wiedereinsetzungsfee zu haben. Solche eine Wiedereinsetzungsfee hat nämlich wohl immer die passende Lüge (sorry, ich habe mich verschrieben und meinte vielmehr: Erklärung) parat, wenn die Chefin/der Chef mal wieder eine Frist verbaselt hat. Nun fragen Sie sich, was denn eine Wiedereinsetzungsfee so für Aufgaben hat? Lesen Sie mal hier (aus einer tatsächlich existierenden Internetseite; anonymisiert durch geänderte Namen):

 

Frau Schmidt ist unsere Wiedereinsetzungs-Fee. Wenn Frau Rechtsanwältin Meier eine Frist versäumen sollte, wird Frau Schmidt die Verantwortung übernehmen und eidesstattlich versichern, dass es ihr Fehler war. Nach den gängigen Wiedereinsetzungsregeln kann höchstens Anwaltsverschulden zugerechnet werden, aber niemals das Verschulden von Kanzleimitarbeitern.

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