Pauschaler Streitwert bei Vereinsverbot
von , veröffentlicht am 21.03.2024Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Beschluss vom 8.2.2024 – 6 KSt 1.24 - mit der Frage befasst, welcher Streitwert bei einer Klage eines Vereins gegen die ihn betreffende Verbotsverfügung anzusetzen ist. Nach dem Bundesverwaltungsgericht ist der Streitwert nicht nach dem wirtschaftlichen Wert des im Zusammenhang mit dem Vereinsverbot beschlagnahmten Vereinsvermögens zu bemessen, sondern nach demjenigen Wert, der für solche Verfahren in der jeweils geltenden Fassung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit festgelegt sei. Gegenwärtig sei für die Klage eines Vereins gegen ein vom Bundesministerium des Innern erlassenen Vereinsverbot pauschal ein Streitwert von 30.000 EUR festzusetzen.
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