Neuer Beck-Online Kommentar Jugendschutzrecht

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 31.10.2023
Rechtsgebiete: Jugendschutzrecht|1274 Aufrufe

In dieser Woche ist der neue BeckOK Jugendschutzrecht in 1. Edition (Stand August 2023) erschienen. Er setzt das Printwerk der gelben Reihe (6. Aufl. 2022) als Online Kommentar fort. Dies ermöglicht eine schnellere Aktualisierung der Erläuterungen zum JuSchG, JMStV sowie zu jugendschutzrelevanten Bestimmungen des StGB und des MStV im Vierteljahresturnus. Zudem werden sukzessive neue Kommentierungen zum Digital Services Act und (nach Inkrafttreten) des deutschen Digitale Dienste Gesetzes (DDG) hinzutreten.

Aus dem Vorwort zur 1. Edition des BeckOK Jugendschutzrecht:

Der Beck´sche Online-Kommentar zum Jugendschutzrecht setzt den als Printwerk in der „gelben Reihe“ erschienenen Gesetzeskommentar (zuletzt 6. Aufl. 2022) fort. Hierdurch wird den zunehmend dynamischen Entwicklungen im Jugendmedienschutz Rechnung getragen, die durch in immer kürzeren Zeitabständen erfolgenden Gesetzesnovellierungen und sich schneller fortentwickelnder Rechtsprechung in Erscheinung tritt. Das Format des Online-Kommentars ermöglicht eine entsprechend kurzfristigere Aktualisierung und Überarbeitung.

So wird in der 1. Edition des BeckOK JuSchR die gegenüber der 6. Auflage des JuSchR-Kommentars erneut geänderte Rechtslage durch den Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag mit Wirkung vom 30.6.2022 (BayGVBl. 2022 Seite 313) sowie die Erweiterung des Volksverhetzungstatbestands in  § 130 Abs. 5 StGB (durch G v. 4.12.2022, BGBl. I 2146) berücksichtigt.

Darüber hinaus wird den Implikationen des ab 17.2.2024 vollumfänglich in Geltung befindlichen Digital Services Act bei der Auslegung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen bereits jetzt Rechnung getragen. Mit aufgenommen wurde überdies neuere Rechtsprechung, welche insbesondere in Bezug auf das Herkunftslandprinzip nach Art. 3 der E-Commerce-RL ergangen ist und weitreichende Konsequenzen für die praktische Anwendung des deutschen Jugendschutzrechts auf Anbieter mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten zeitigt.

Voraussichtlich letztmalig erfolgt eine Kommentierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Das NetzDG wird angesichts des im Februar 2024 in Kraft tretenden Digital Services Act mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit durch den Bundesgesetzgeber aufgehoben werden. Es wird angestrebt, in der Folgeedition eine Kommentierung relevanter Vorschriften des Digital Services Acts substituierend anzubieten, welche auch die jugendschutzrechtlichen Spezifika (zB Art. 28 DSA) berücksichtigt.

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