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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Auch heute morgen der Bericht, was auf LTO zum Thema zu lesen ist:
"De Maizière und der Terror: In einem ganzseitigen Interview mit der ZEIT (Marc Brost/Mariam Lau - zeit.de-Zusammenfassung) sagt Innenminister Thomas de Maizière: "Wir müssen uns jetzt vorbereiten auf unvorhergesehene große Krisen." Er fordert erneut mehr Kompetenzen für den Bund. Das wünsche auch die Bevölkerung, die keine Sorgen vor einem zu starken Zentralstaat habe. Maßnahmen gegen Gefährder, wie Anis Amri einer war, dürften nicht im Ermessen der Bundesländer liegen. Der Minister lehnt einen Kulturkampf gegen den Islam ab, fordert die Länder aber auf, salafistische Moscheen zu schließen.
Prantl und der Terror: Heribert Prantl (SZ) schlägt einen Ein-Punkt-Plan zur Überwachung islamistischer Gefährder vor: Jenes Instrumentarium, das zusammen mit § 58a Aufenthaltsgesetz eingeführt wurde, müsse endlich angewandt werden. Entsprechende Aufenthaltsauflagen könnten durch eine elektronische Fußfessel kontrolliert werden.
Elektronische Fußfessel: Die FAZ (Eckart Lohse) erklärt, welche Anwendungen heute schon rechtlich und technisch möglich sind und was künftig geplant ist. Die im BKA-Gesetz geplante Regelung einer Fußfessel für noch nicht verurteilte Gefährder werde nur wenige Personen betreffen, weil die meisten Gefährder nach Landesrecht überwacht werden."
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Professor,
ich habe Ihren Wikipedia-Artikel um einen zusätzlichen Absatz ergänzt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Henning_Ernst_M%C3%BCller
Es geht dabei um Ihre Position in der gegenwärtigen rechtspolitischen Debatte. Sollte ich den Absatz noch um Differenzierungen ergänzen oder ist der Wikipedia-Artikel in Ihrem Sinne?
Viele Grüße aus München
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Und das kann man heute dort lesen:
"Fußfesseln, Abschiebehaft u.a.: Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas haben sich auf einen "Zehn-Punkte-Plan" geeinigt, der für mehr Sicherheit und Schutz gegen Terror sorgen soll. Der Entwurf sieht unter anderem eine erleichterte Abschiebehaft für mögliche ausländische Terroristen und auf Bundesebene den Einsatz elektronischer Fußfesseln zur Überwachung von sogenannten Gefährdern vor, die nicht strafrechtlich verurteilt wurden. Außerdem solle mehr Druck auf die Herkunftsländer ausgeübt werden, damit diese ihre abzuschiebenden Bürger wieder aufnehmen. Es berichten die SZ (nif), das Hbl (Frank Specht u.a.) und der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Mit der Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser und anderer Maßnahmen setzt sich die taz (Christian Rath u.a.) ausführlich auseinander.
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass die von de Maizière und Maas vorgeschlagenen Maßnahmen zwar Eingriffe in die Grundrechte darstellten, jedoch verhältnismäßig seien."
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Und das kann man heute auf LTO zum Thema lesen:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/nach-anschlag-berlin-de-maiziere-m...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Berichterstattung auf LTO zum Thema:
"Fußfesseln und längere Abschiebehaft: Trotz anhaltenden Streits zeichnen sich kurz vor einem Spitzengespräch zur inneren Sicherheit erste gesetzliche Konsequenzen aus dem Terroranschlag von Berlin ab. Wie die SZ (Nico Fried) schreibt, wollen sich Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas an diesem Dienstag im Grundsatz auf einen verschärften Umgang mit sogenannten terroristischen Gefährdern verständigen. Es solle demnach einfacher werden, Gefährder über einen längeren Zeitraum in Abschiebehaft zu behalten. Zudem solle die elektronische Fußfessel auch bei Gefährdern, die bisher nicht strafrechtlich verurteilt wurden, zur Anwendung kommen, berichtet die taz (Christian Rath).
Nach Einschätzung von Jost Müller-Neuhof (Tsp) hat die anstehende Diskussion der Vorhaben den politischen Vorteil, dass der Gesetzgeber näher beschreiben muss, welcher Gefährder ein echtes Risiko darstellt und welche Gefahren von ihm ausgehen müssen, um seine Freiheitsrechte verfassungskonform beschränken zu können. Heribert Prantl (SZ) hält die Vorschriften gegen Gefährder für scharf genug. Statt weitere Verschärfungen zu fordern, müsse gefragt werden, warum die vorhandenen Möglichkeiten nicht zum Einsatz kommen. In diesem Zusammenhang macht Christian Rath (taz) darauf aufmerksam, dass Anis Amri bereits nach gegebener Rechtslage 18 Monate lang hätte in Abschiebehaft einsitzen können. Eine Alternative zur Haft sieht Christian Rath (taz) in der elektronischen Fußfessel. Deren präventive Anwendung verletze auch nicht die Unschuldsvermutung, die nur bei der Strafverfolgung gelte. Der Professor Michael Kubiciel argumentiert auf lto.de dagegen für die Ausweitung des Präventivgewahrsams für Gefährder."
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Ein weiterer Aufsatz zum Thema von Herrn Prof. Kubiciel auf LTO:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/terror-2016-politik-antwort-inne...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Berichterstattung auf LTO:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-karlsruhe-beschluss-10o37014-ha...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Das übrigens schreibt Wikipedia zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt
https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_auf_den_Berliner_Weihnachtsmarkt_...
In den vier Tagen nach dem Anschlag hatte dieser Wikipedia-Artikel Abrufzahlen zwischen 20.000 und 38.000 pro Tag. Inzwischen ließ das Interesse allerdings merklich nach.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die aktuelle Berichterstattung über den Fortgang des Verfahrens:
http://www.zeit.de/news/2017-01/08/prozesse-loveparade-unglueckhinterbli...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Und das schreibt die LTO sonst noch so zum Thema:
"Innere Sicherheit: Die Koalition streitet weiterhin über den richtigen Schutz der inneren Sicherheit. Während hinsichtlich der schnellen Abschiebung von "Gefährdern" Einigkeit besteht und Justizminister Heiko Maas eine Erleichterung der Abschiebungshaft plant, gehen die Meinungen über die Zentralisierung des Verfassungsschutzes auseinander, wie die Montags-FAZ (Heike Schmoll) und die Montags-taz (Daniel Bax) berichten. In einem Gastbeitrag für die Montags-FAZ stellt der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel ein "grundlegend anderes Konzept" zu den von Thomas de Maizière präsentierten Leitlinien vor, in dem Sicherheit als "soziales Bürgerrecht" begriffen und eine Zuständigkeitsverschiebung als "Scheinlösung" bezeichnet wird.
René Pfister (Spiegel) begrüßt die von Thomas de Maizière geforderte Zentralisierung. Die Demokratie nehme Schaden, wenn sie im Kampf gegen den Terrorismus zu schwach erscheine. Christian Rath (Samstags-taz) meint zwar, dass man über eine Neuordnung der Kompetenzen durchaus diskutieren könne, der Vorstoß jedoch zur Unzeit komme, da noch unklar sei, ob es föderale Reibungsverluste gegeben habe. Wichtiger sei es, offensiv gegen potenzielle Terroristen vorzugehen. Heribert Prantl (Samstags-SZ) beklagt, dass es "zu viel Nebeneinander, zu viel Gegeneinander und zu wenig Miteinander" im Feld der Sicherheit gebe und fordert, den Kampf gegen gewalttätigen Extremismus bei Staatsanwaltschaften und Polizei zu konzentrieren. Dann hätten sich auch die Klagen über mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle des Verfassungsschutzes erledigt.
Die bestehende Sicherheitsarchitektur sowie ihre Stärken und Schwächen analysieren der Spiegel (Dietmar Hipp u.a.) sowie Michael Reissenberger im Podcast auf lto.de.
Elektronische Fußfessel: Die Montags-taz (Christian Rath) befasst sich nun auch mit dem von Justizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der GPS-Überwachung von Straftätern. Danach sollen zukünftig auch Personen überwacht werden können, die wegen Terrorvorbereitung, Terrorfinanzierung oder Unterstützung einer Terrorgruppe verurteilt wurden. Die hessische Innenministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) fordert, dass die elektronische Fußfessel auch bei nicht verurteilten "Gefährdern" eingesetzt wird. Auch der Rechtsprofessor Henning Ernst Müller analysiert auf lto.de den Gesetzentwurf und meint, dass man von der elektronischen Fußfessel "keine Wunderdinge" erwarten dürfe. Einen zur Tatbegehung entschlossenen Extremisten werde auch die GPS-Überwachung nicht von einem Anschlag abhalten."
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