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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Blue schreibt:
Zur Strategie der Ermittlungen, insb. worauf sich die Ermittler zuerst, worauf sie sich später konzentriert haben, wissen wir wenig. Im Januar hat die StA eben diesen langen Bericht verfasst, aber die Reihenfolge der darin behandelten Themen entspricht natürlich nicht der Reihenfolge der Ermittlungen. Wir können aber daraus entnehmen, in welche Richtung (bis Januar) ermittelt wurde, in welche eher weniger bzw. was gar nicht ermittelt wurde. Hinsichtlich des Gulli/Bauzaun-Komplexes kann man daraus schließen, dass diese Ermittlungen tatsächlich erst im September stattfanden, also wohl nach Ihren Foto-Veröffentlichungen und der Aufmerksamkeit, die diesem Thema dann in der Presse gewidmet wurde. Deshalb halte ich ja auch diese Ermittlungen im Internet nicht für fruchtlos. Aber ich glaube nicht, dass die Staatsanwälte regelmäßig hier oder bei loveparade2010doku mitlesen, die Vermittlung durch die Presse ist nach wie vor unverzichtbar.
Und ja, ich sehe die Aufgabe dieses Blogs (und der anderen journalistischen Begleitung) u.a. darin, die Ermittlunegn kritisch zu begleiten und zu hinterfragen. Aber darin, sich den Planungen und Genehmigungen zu widmen, sehe ich keineswegs einen Fehler. Gerade hier musste man auch schnell Vernehmungen durchführen und Unterlagen sicherstellen. Insofern finde ich die staatsanwaltliche Arbeit als in die richtige Richtung gehend.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Felix Licht,
vielen Dank für diese Zusammenstellung der "frühen" Diskussion um die polizeiliche Kritik und um den damaligen Polizeipräsidenten, der sie geäußert hatte. Allerdings war ja zu diesem Zeitpunkt der Veranstaltungsort noch gar nicht ausgewählt, die Kritik also mehr eine allgemeine, abstrakte (Duisburg ist zu klein für eine LoPa). Dass die polizeiliche Kritik später nicht mehr laut und v.a. nicht mehr durchschlagend war, kann man wohl trotzdem behaupten.
@Alle,
die nicht bei loveparade2010doku mitlesen. Lopachron hat mit Hilfe der Überwachungsvideos eine Besucherzulauf und Ablaufstatistik erstellt. Eine sehr überzeugende Darstellung mit einer ebenso gut nachvollziehbaren Analyse. Unbedingt anschauen!
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Die Frankfurter Rundschau berichtet hier über einen Fall, der dem von Tennessee Eisenberg in einigen merkmalen gleicht - ereignet hat sich dieser schon im Januar 2010 in Frankfurt a. M. Die Ähnlichkeit der Fälle wird hier ebenfalls angesprochen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Liebe Kommentatoren,
ich möchte nochmals auf ein kaum auszuräumendes Missverständnis eingehen, das seinen Ausgangspunkt schon am 25.07.2010 (Pressekonferenz) genommen hat und seither von mir schon in vielen Beiträgen angesprochen wurde. Das Missverständnis besteht darin, strafrechtliche Schuld könne aufgeteilt werden und man müsse bestimmen, welchen "Anteil" eine Person oder Institution an der Gesamtschuld trägt. Zivilrechtlich werden zwar zB nach einem Autounfall Schuldanteile und damit Schadenersatzanteile prozentual verteilt, so dass etwa ein Geschädigter mit 50% Mitschuld nur 50% seines Schadens vom Unfallgegner ersetzt bekommt. Im Strafrecht gibt es solche Verschuldensanteile aber nicht. Trotzdem schwingt diese Vorstellung in einigen Kommentaren immer wieder mit, so etwa, wenn Klenk schreibt:
Oder wenn Blue schreibt:
Also nein: Gerade dies nicht Aufgabe der StA. Sie prüft nur, welche Einzelpersonen eine zurechenbare Ursache gesetzt hat und ob diese Person die Folgen voraussehen konnte, also ob diese Person fahrlässig für den Erfolg (mit-)verantwortlich ist. Zwar kann der Verschuldensanteil am ganzen Erfolg in der Strafzumessung eine Rolle spielen, aber dies neben anderen Punkten, z.B. subjektiven Belastungen im Moment der Handlung/Unterlassung etc.
Zu Klenk: Wenn zwei Fahrlässigkeiten zusammenkommen müssen, um den Erfolg herbeizuführen, was ganz typisch ist (hier: Planung und Genehmigung eines Geländezugangs mit vorhersehbarem kaum mehr steuerbarem Gedränge einerseits und Stolperfallen andererseits), dann kann sich nicht der eine Verantwortliche damit herausreden, seine Ursache allein hätte ja noch keinen Erfolg bewirkt.
Daher ist auch insgesamt die Diskussion darum, ob die Stolperfallen die wichtigste Ursache seien und die Planung/Genehmigung dagegen sekundär, oder ob es umgekehrt sei, strafrechtlich nicht sonderlich relevant. Kann belegt werden, dass beides ursächlich ist, dann können die Verantwortlichen für beides auch theoretisch strafbar sein (unter weiteren Voraussetzungen).
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Liebe Kommentatoren,
ich habe die beiden Kommentare mit den aus datenschutzrechtlichen Gründen fragwürdigen Links entfernt. Es gibt genug Möglichkeiten, diese Anlagen "unzensiert" im I-Net zu finden, etwa mit den von Herrn Evers genannten Suchworten "loveparade" und "indymedia", falls man für die Recherche die Namen braucht. Ich selbst habe hier von Beginn an versucht, die bisher nur Beschuldigten nicht namentlich zu nennen, sofern sie sich nicht selbst in die Öffentlichkeit begeben haben (wie z.B. der CM) oder dort bereits allg. bekannt sind (z.B. Rabe), um nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, die Unschuldsvermutung zu missachten, auf die ich großen Wert lege.
Danke für Ihr und Euer Verständnis
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Blue, Sie schreiben:
Auf Ihrer Website hörte sich das allerdings schon so an, denn dort steht (sinngemäß) unter Nr.9, dass der Gully/Bauzaun/Baumwurzel-Komplex die "wahre Erstursache" sei und man den Ermittlungsaufwand in andere Richtung reduzieren oder ganz einstellen sollte. Später haben Sie mit 9a auch weitere mögliche wahre Ursachen benannt, allerdings sehr inkonkrete kulturelle Hintergründe und damit strafrechtlich kaum verwertbare: Ich denke die Opfer und Angehörigen können wenig bis gar nichts damit anfangen, wenn die eigentliche Ursache eine "gesellschaftliche Befindlichkeit" sein soll. Darüber hinaus soll es dann nach Nr.10 dabei bleiben, dass trotz aller Planungsfehler die "wahre" Ursache dieses "Stolpertrio" sei.
Vielleicht sind Sie ja mittlerweile anderer Auffassung, aber auf Ihrer Website steht es m.E. noch so, wie es Pilsbierchen verstanden hat.
Ich möchte dem entgegnen, was ich schon oben sagte: Es ist naheliegend, diese Stolperfalle als einen Auslöser der Masenturbulenz-Stürze anzusehen. Aber es gibt - denkgesetzlich/logisch auf derselben Ebene - weitere notwendige Ursachen, die offenbar auf Fahrlässigkeiten (falsche Planung, mangelhafte Vorbereitung, mangelnde Überwachung, schlechte Durchführung) zurückgehen. Keineswegs darf man mit den Ermittlungen aufhören, wenn man die Stolperfalle entdeckt hat, die Teil des Komplexes "mangelhafte Vorbereitung" (Lopavent) und möglicherweise auch mangelnde Überwachung (Stadt Duisburg) ist.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Felix Licht,
die Staatsanwaltschaft stellt die Überlegung an, dass der Kanalschacht zum Gelände des Eigentümers gehört und die Verkehrssicherungspflicht grds. bei diesem liege. Dies begründet freilich noch keine strafrechtliche Verantwortung von aurelis-Mitarbeitern.
Im Übrigen haben Sie Recht: die Vorbereitung des Geländes einschließlich der Rampe musste von lopavent erfolgen, die Prüfung seitens des Ordnungsamts. Offenbar haben hier beide Seiten schlampig gearbeitet, wie wir es ja schon an anderer Stelle festgestellt haben.
@julius,
bitte bemühen Sie sich, verständlich zu schreiben - so verstehe ich nur Bahnhof.
@Pilsbierchen, Sie schreiben:
Es ist zunächst aufzuklären, was passiert ist und wer was getan oder unterlassen hat, dann zu prüfen, ob diese Leute die Folgen voraussehen konnten oder mussten. Dabei darf nichts unterstellt werden. Aber schon die Aufklärung zu unterlassen, weil man meint, man würde dann nicht die "wahren Schuldigen" finden, wäre m.E. eine falsche Herangehensweise. Im Übrigen Konsens.
Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Der Bauzaun-Gully-Komplex in der staatsanwaltlichen Betrachtung
Ich möchte kurz referieren, was die Staatsanwaltschaft im Fall des mit einem Bauzaun überdeckten defekten Gullys - richtig wohl: Kanalschachtabdeckung (und einer gleichzeitig dadurch verdeckten Baumwurzel) bis Januar ermittelt hat.
Zunächst:
Der Sachverhalt wurde meines Wissens von bluemoonsun Anfang September öffentlich gemacht. Sie benennt dies dort als die eigentliche Ursache der Katastrophe. Nach dieser Darstellung und dieser hier auf loveparade2010doku und den dortigen Videodokumenten lässt sich dafür einiges anführen, nämlich dass es genau an dieser Stelle zu dem dann tödlichen "Menschenknäuel" mit übereinanderliegenden und verkeilten Personen gekommen ist, wobei zumindest viele, wenn nicht alle der Getöteten innerhalb dieses Knäuels ums Leben kamen. Natürlich wäre es nicht dazu gekommen, hätte auf der Rampe mehr Platz zur Verfügung gestanden bzw. hätte ein ordnunsgemäßes Zu- und Abgangskonzept bestanden oder wäre - was wohl die naheliegendste Überlegung ist - diese Veranstaltung aufgrund des unzureichenden Sicherheitskonzepts gar nicht erst genehmigt worden. Aber dennoch: Möglicherweise ist auch diese Stolperfalle eine notwendige Bedingung der späteren Todesfälle - vielleicht wäre es ohne sie - wie anderswo auf der Rampe - nicht zu Stürzen gekommen und das Gedränge wäre zumindest glimpflicher abgelaufen. Anzumerken ist allerdings, dass es auch in anderen Fällen von Massenturbulenzen zu solchen Knäueln und Stürzen gekommen ist, ohne dass dazu Stolperfallen nötig waren.
Die Staatsanwalstcahft hatte jedenfalls Anlass, der Sache nach zu gehen, und dies hat sie auch getan.
Aus dem Einleitungsvermerk lässt sich entnehmen:
a) Offenbar wurden einige der Opfer auf bzw. direkt neben dem Gitter aufgefunden.
b) Zudem befanden sich auf und neben dem Gitter eine große Anzahl von Schuhen.
c) Das "Menschenknäuel" bzw. der "Menschenberg" befand sich auf diesem Gitter zwischen Verkehrsschild und Treppenaufgang.
d) Etliche Zeugen schildern das Menschenknäuel bzw. wie sie darauf geraten sind oder wie sie sich (gerade noch) befreien konnten oder wie sie als Retter den "Menschenberg" wahrnahmen.
e) Eine Zeugin schildert, dass sie mit dem Fuß im Gitter hängengeblieben ist (genaue Zeit wird aber nicht mitgeteilt), ein Zeuge schildert, dass er das Gitter unter den Füßen hatte, aber nicht hängengeblieben ist.
f) Die wichtigste Aussage ist wohl die eines Security-Mitarbeiters, der schildert, dass der Kanalschacht am Anfang der Veranstaltung noch geschlossen gewesen sei, erst später habe er dann bemerkt, dass der Deckel schräg gestanden sei und er habe diese Gefahrenstelle in Absprache mit dem - ohnehin beschuldigten - CM und mit einem Polizei-Verbindungsmann mit dem Bauzaungitter abgedeckt. (Dies muss allerdings vor 13.27 Uhr passiert sein, denn im ersten Film der Kamera 13 ist der liegende Bauzaun bereits zu sehen; frühere Bilder der Kamera 13 wurden von lopavent nicht ins Netz gestellt)
g) Der Polizei-Verbindungsbeamte sagt, er habe erst aus der Presse davon erfahren, am Veranstaltungstag selbst hätte er von Gully/Gitter keine Kenntnis gehabt.
h) Die Kanalschachtabdeckung wurde (bei einem Ortstermin am 8. September) sachverständig untersucht und festgestellt, dass die Beschädigung wohl schon seit längerer Zeit bestanden haben müsse.
i) Das Gitter wurde nicht sichergestellt, da es nachher nicht mehr auffindbar war.
j) Keine der tödlich verletzten Opfer wiesen bei nachträglicher Bewertung der Obduktionsergebnisse Verletzungen auf, die sich dem Gitter zuordnen ließen.
k) Die Baumwurzel findet im Vermerk keine Erwähnung
Insgesamt erwiesen sich demnach die Ermittlungen m. E. als nicht sehr ergiebig, was vielleicht auch der relativ späten Aufmerksamkeit geschuldet ist, die man diesem wichtigen Detail widmete.
Nachdem Anfang September die Gullydeckel/Bauzaun-Affäre öffentlich wurde, wurde sie auch von der Presse aufgenommen und die Staatsanwaltscahft darauf aufmerksam gemacht.
In einem Bericht der RP vom 17.09.2010 heißt es
Zu der Angabe von OSta Haferkamp, die "Polizei habe genauestens untersucht" kann man nur so viel sagen: Es wäre wohl ein gravierendes Versagen der Ermittler, wenn sie einen Ort (immerhin den Tatort!) angeblich "genauestens untersuchen" und dabei den defekten Gully/Kanalschacht nicht entdecken.
Zur strafrechtlichen Bewertung: Ich denke, man wird eine Ursachenbeziehung zwischen den Todesfällen und den Stolperfallen durchaus annehmen können, selbst wenn sich nicht unmittelbar Verletzungen der Todesopfer auf den Bauzaun zurückführen lassen. Denn es ging ja um die Bedeutung als "Stolperfalle", nicht als Verletzungsobjekt. Ordnungskräfte und der CM des Veranstalters konnten einschätzen, dass es an dieser Stelle sehr eng werden würde. Es war unverantwortlich, den Gully-Deckel "nur" mit einem Bauzaun abzudecken. Auch kurzfristig kann man sich andere Schutzvorkehrungen vorstellen z.B. eine Stahlplatte, evtl. ein Fahrzeug. Andererseits lässt sich die Stolperfalle in den Gesamtkomplex "Hindernisse auf der Rampe" einordnen, die dann insgesamt der sorgfaltswidrigen Vorbereitung durch den Veranstalter zuzuordnen sind. Leider ist die Beweislage wohl wegen der im Detail (bis Januar 2011) unpräzisen Ermuittlungsergebnisse eher weniger aussichtsreich. Ich kann mir vorstellen, dass diese "Ursache" bis zum Hauptverfahren "untergeht".
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@klabauter,
wenn es darum ging, einen bisher unbekannten Täter zu identifizieren und Menschen, die ihn kennen, dazu aufzufordern, ihn namhaft zu machen (dies ist doch wohl die Intention des § 131 b StPO), dann wäre dazu erforderlich gewesen, das Bild zu zeigen, auf dem man ihn erkennen kann. Dies ist auch wirksamer für den Zweck, eine Selbststellung des Verdächtigen herbeizuführen. Um den Nebenzweck zu verfolgen, den Sie anbringen ("Zeugen sprechen eher auf die Darstellung des Tatgeschehens an"), hätte man dann noch, wenn die Aufklärung mangels Tatzeugen ins Stocken geraten wäre, immer noch solche Bilder veröffentlichen können. Dass man sich entschloss, sofort NUR die letztgenannten Bilder zu zeigen, deutet für mich klar in die Richtung, die ich oben vertreten habe: Der Missbrauch einer Norm zu anderen Zwecken. Die Subsidiarität der Maßnahme wird zudem im Gesetzeswortlaut deutlich: "...wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise ERHEBLICH weniger Erfolg versprechen oder WESENTLICH erschwert wäre."
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Nicht zu vergessen die "Autobahnkanzlei" mit Filialen an mehreren BAB. Ich finde übrigens, es sollte demnächst auch "Autobahngerichte" geben - wegen der erforderlichen Neutralität und Unabhängigkeit vielleicht auf den Grünstreifen zwischen den Fahrspuren? Am besten ganz zentral am Frankfurter Kreuz?
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