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danbalans1325 kommentierte zu BGH: Verbotene «Hausverlosung» im Internet ist Betrug
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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Gerd,
Sie schreiben:
Ich habe mich schon etwas länger mit dem Schmücker-Fall befasst als die wikipedia existiert. Es gab eine Zeit vor internet und auch da gabs schon Zeitungen, Bücher etc. Zudem konnte man als Zuhörer Hauptverhandlungstermine in Berlin miterleben. Wahrscheinlich haben Sie aber auch einfach bei wikipedia nicht weit genug gelesen. Der Informant, den ich meine, hieß bzw. nannte sich Weingraber. Kurz nach der Tat hat er die Tatwaffe dem VS übergeben, seine evtl. Tatbeteiligung hat der VS Berlin systematisch geheimgehalten. Die Waffe lag dann einige Jahre im Schrank des VS Berlin. Dieser Informant wurde den Gerichten vorenthalten und mit Bargeld (fast 1 Mio. DM) und neuer Identität "unerreichbar" gemacht. Vielleicht hätte dieser Mann den Mord verhindern können, vielleicht hat er sogar aktiv Beihilfe geleistet.
Mit meiner Einschätzung, auch im Fall Buback gehe es um Informantenschutz, habe ich versucht, der Äußerung Steinkes einen rationalen Hintergrund zu geben, denn nur so erscheint es mir erklärbar. Vielleicht weiß er aber auch einfach gar nicht, was er da sagt.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Gerd,
Sie schreiben:
Ich weiß nicht, ob Michael Buback eine solche "großangelegte Verschwörung" wirklich nahelegt. Diese ist m.E. auch gar nicht unbedingt erforderlich. Aus der Erfahrung mit dem Schmücker-Verfahren (Ulrich Schmücker wurde 1974 ermordet) in Berlin weiß ich, dass Geheimdienste ggf. alles daran setzen ihre "Informanten" zu schützen und dabei rechtsstaatliche Grenzen nicht immer akzeptieren. Die Denkweise könnte so aussehen: Immerhin hat Verena Becker für ihre RAF-Beteiligung eine Freiheitsstrafe verbüßt und für den Mord am Generalbundesanwalt sind auch RAF-Terroristen verurteilt worden. Gegenüber dem geheiligten Informantenschutz nachrangig ist daher das Interesse des Sohnes an der präzisen Aufklärung des Attentats (so jedenfalls das in dem zitierten Ausspruch offenbarte Denken von Herrn Steinke und möglicherweise auch einigen weiteren Polizeibeamten/Staatsschützern/Verfassungsschützern/Bundesanwälten).
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Gerd,
ich habe überhaupt nicht den Eindruck, dass Herr Steinke "angefressen" ist oder sich gegen Vorwürfe von Seiten Herrn Bubacks zur Wehr setzen will bzw. dass er in der Aufregung seine Worte nicht mehr "auf die Goldwaage" legt. Für solche Gefühle hätte ich schon Verständnis. Es sind aber - wenn man sich das anschaut - wohl überlegte Worte und tatsächliches "Unverständnis" der Situation und des Anliegens Bubacks. Da Steinke selbst ja im Interview mitteilt, auch Generalbundesanwalt Kurt Rebmann habe Verena Becker als Mordschützin im Verdacht gehabt, kann er den Verdacht Bubacks, den dieser ja nicht völlig aus der Luft greift (vgl. sein Buch zum Thema), auch nicht für abseitig bzw. als die Idee eines verbohrten oder kranken Menschen bezeichnen.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@alle Kommentatoren und Leser,
ich war in den vergangenen 2 Wochen in Urlaub - an einem wider Erwarten internettechnisch schwach ausgestatteten Ort. Ab sofort bin ich wieder zur Moderation in der Lage.
Die große Anfrage der FDP-Fraktion habe ich jetzt auch oben verlinkt.
Mittlerweile wurde bekannt, dass die Stadt Duisburg 420.000 Euro für das - tatsächlich lückenhafte und juristisch schwächelnde - private Rechtsgutachten einer Rechtsanwaltskanzlei zur Entlastung der Stadtverwaltung bezahlt. Man wollte diesen Betrag natürlich nicht unbedingt der Öffentlichkeit preisgeben. Wie man so hört, schwimmt die Stadt Duisburg ja nicht gerade im Geld.
Geradezu eine Unverschämtheit ist es, dass man diesen Betrag zunächst aus dem Soforthilfefonds für die Opfer entnehmen wollte, denn da seien justament gerade diese 420.000 Euro übrig geblieben. Ich war gerade in der Gegend, in der der Pinocchio entstand, weshalb mir die Assoziation kommt: Die Nase der Duisburger Stadtverwaltung und die von Duisburgs OB wird lang und länger.
Links zu diesem Thema:
Kosten aufgeflogen (der westen vergangene Woche)
Geheimhaltung erwünscht (der westen im Mai)
Buchhaltungstricks (xtranews vergangene Woche)
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Danke für den Hinweis,
ich habe den Plenarantrag der FDP-Fraktion, der wirklich lesenswert ist, hier und auch oben verlinkt.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
"Lopachron", der im Blog loveparade2010doku schon viele wertvolle Recherchen beigetragen hat, hat jetzt unter dem Titel "Gewurschtel" eine Zusammenfasung und zeitleiste der polizeilichen Maßnahmen ab 15.16 Uhr aufgelistet; zugrunde lag dem der polizeiliche vorläufige Abschlussbericht vom Oktober 2010, der auch hier schon Gegenstand ausführlicher Diskussion war.
Lopachrons Bericht kann hier nachgelesen werden.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Die Diskussion geht weiter, zB auf SPON.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Versehentlich wurde offenbar ein posting von Jolie van der Klis, in dem sie sich zum Kommentar von Dr. Richard Albrecht geäußert hat, gelöscht. Leider kann ich die Ursache (technischer oder menschlicher "Irrtum") nicht mehr nachvollziehen. Ich bitte den Irrtum zu entschuldigen.
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ich sehe das Problem darin, dass die unrechtmäßige Folterdrohung nicht dort juristisch verarbeitet wurde, wo sie hätte verarbeitet werden müssen, nämlich innerhalb des Strafprozesses. So kommt es quasi "ersatzweise" zur Entschädigung wegen eines rechtswidrigen Vorgehens der Polizei. Und da fragt sich die nichtjuristische Öffentlichkeit natürlich, welchen "Schaden" denn dieser Mensch erlitten haben will, der selbst größtmöglichen Schaden vorsätzlich angerichtet hat. Obwohl juristisch zutreffend, ist dieses Ergebnis daher schwer zu vermitteln.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Dear Jolie van der Klis,
thanks for your comment.
Ebenso wie der von Ihnen zitierte Kollege habe ich die Verantwortungsfrage schon im Juli 2010 bzw. Anfang oder Mitte September 2010 als ziemlich geklärt eingeschätzt. Warum die Entschädigungsfrage ("liability claims") nicht bereits geklärt ist, hat wohl den Grund, dass man auf das Strafrecht wartet. Das erscheint mir in diesem Fall unangemessen. Denn im Strafrecht müssen tatsächlich alle Details aufgeklärt werden, um eine persönliche Schuld des einzelnen Verwaltungsmitarbeiters oder des einzelnen Mitarbeiters von lopavent bzw. des einzelnen Polizisten nachweislich festzustellen. Es ist ja bekannt, dass die deutschen Staatsanwälte sehr gründlich arbeiten und dass das sehr lange dauern kann (bei so vielen Zeugen!). Zivilrechtlich kann aber bereits früher festgestellt werden, welche Institution haftet.
Und Personen wie der OB von Duisburg nutzen den strafrechtlichen Aufwand aus, um ewig weiter im Amt zu bleiben, nach dem Motto: Solange strafrechtlich nichts nachgewiesen ist, hat die Stadt Duisburg alles richtig gemacht; dabei ist längst für alle offenkundig, dass die Stadt Duisburg den Veranstalter nicht effektiv kontrolliert hat, sondern die Schlamperei unterstützt hat und abgesegnet. Man wollte offenbar im modernen Sinne eine Art "public private partnership" praktizieren, damit Duisburg vom jugendlichen Image der Loveparade profitiert und hat deshalb gute alte deutsche Bürokratie und Kontrolltradition "vergessen". Soviel zur "sozialen Konfiguration", die hier und anderswo durchaus schon ein Thema war.
Beste Grüße
Henning Ernst Mül
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