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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Felix Licht, @Lothar Evers #180, #185: Es handelt sich um den einzelnen Polizeitransporter, der um ca. 16.50 Uhr vom Westtunnel her kommend durch das dickste Gedränge fährt, unmittelbar bevor/während der tödlichen Massenturbulenz. Er hat nichts mit dem Schichtwechsel zu tun, wie die Spiegel-Bildunterschrift nahelegt, von einigen wird sogar durch Analyse der Videos angenommen, er habe zur Katastrophe beigetragen. Ich denke über diese Fakten brauchen wir hier nicht mehr streiten.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Die Leserin
@Lothar Evers
@Ein Polizist
Zur Frage des "Einvernehmens" nach § 43 II SBauVO NRW und zur Frage der Rolle des AK Sicherheit, habe ich noch ein bisschen recherchiert und bin zu einer anderen Auffassung gelangt als die Staatsanwaltschaft, wobei, die strafrechtlichen Konsequenzen - wie schon oben gesagt - wiederum eine andere Sache wären. Disclaimer: Ich bin kein Verwaltungsrechtsexperte, aber das sind ja die Staatsanwälte auch nicht.
Im Ergebnis tendieren meine Überlegungen eher zu der Interpretation der Leserin als zu der von Lothar Evers, wobei dies allerdings nichts mit Zivilrecht und GbR zu tun hat.
Der Kontext des Einvernehmens in § 43 SBauVO ist ein anderer als der in § 36 BauGB, weshalb der Begriff auch anders auszulegen ist. Im BauGB geht es um die Sicherung des Mitspracherechts der Gemeinde bei übergeordneten Bauprojekten, d.h. hier muss der Einvernehmens-Akt ausdrücklich und förmlich ergehen. Das Einvernehmen mit dem Sicherheitskonzept einer Versammlungsstätte hat aber eine andere Funktion: Es geht hier nicht um Einvernehmen zwischen verschiedenen Behörden oder Verwaltungsträgern, sondern darum, dass bei der Erstellung des Sicherheitskonzepts eines Privaten bestimmte Behörden zustimmen müssen, nicht weil sie ihr eigenes "Recht" zur Mitsprache geltend machen , sondern weil sie ihre Expertise einbringen sollen, um eben eine Veranstaltung "sicher" zu machen. Dies kann auf verschiedene Arten gestaltet werden.
Z.B. kann man es so machen, dass der Betreiber/Veranstalter ein Konzept erstellt, es von den entspr. Behörden prüfen und unterschreiben lässt und dann bei der zust. Baubehörde einreicht. Aber es geht auch so: man richtet ein Gremium ein, das dieses Sicherheitskonzept gemeinsam erarbeitet/erstellt/prüft unter Beteiligung der Behördenvertreter, deren Einvernehmen erforderlich ist. Wird hier ein Konsens - und sei er auch nur konkludent - erzielt, wird dies als Einvernehmen derjenigen, die beteiligt wurden, gedeutet werden können. Wer sich auf das Verfahren einlässt, muss sich dann darauf einstellen, dass seine protestfreie Mitwirkung als "Einvernehmen" interpretiert wird. Da mir natürlich die Akten der Staatsanwaltschaft nicht vorliegen, kann ich nicht beurteilen, wann es welche Äußerungen - vielleicht auch deutlichere Kritik? - der beteiligten Behörden zum Sicherheitskonzept gab. Allerdings hielte ich es für eine Fehlinterpretation, wenn die Staatsanwaltschaft - wie es im Spiegel, S.65 Mitte, heißt - allein aus dem Fehlen einer ausdrücklichen "Einvernehmenserklärung" geschlossen hat, die Genehmigung sei formell rechtswidrig. Wie angedeutet, ob dies überhaupt entscheidend ist für die strafrechtliche Beurteilung, erscheint mir fraglich.
Zum Einwand, die Polizei habe das Sicherheitskonzept ja erst am Tag der Veranstaltung erhalten/gesehen: Dieser Einwand wäre tragfähig, wenn der Inhalt der Genehmigung/des Sicherheitskonzepts überraschend gekommen wäre. Wenn es aber inhaltlich tatsächlich "einvernehmlich" gestaltet war, dann kommt es m.E. nicht darauf an, ob die Polizei nach der förmlichen Genehmigung noch zustimmte oder nicht. Selbstverständlich kann das Einvernehmen auch vorab hergestellt oder erklärt werden ("wenn das Sicherheitskonzept so und so ausschaut, dann stimmen wir zu"). Was in dem Zusammenhang ein bisschen sauer aufstößt, ist ja die teilweise vermittelte Einstellung, die etwa so klingt: "Wir haben davon nichts gewusst, wurden erst am Tage der LoPa informiert, dass da so etwas stattfinden soll, hatten mit den Verhältnissen auf dem Gelände nichts zu tun, sollten nur die Zufahrtsstraßen regeln etc...."
@Die Leserin: Eine Recherche, aus den Unterlagen alle Stellen herauszusuchen, aus denen die einvernehmliche Zusammenarbeit der Behörden bei Erstellung und Besprechung des Sicherheitskonzepts hervorgeht, scheint mir gar nicht so abwegig.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Ein Polizist @Die Leserin:
ich weiß, es geht manchmal auch emotional hoch her, aber bitte versuchen Sie bei den Auseinandersetzungen sachlich zu bleiben - persönliche Angriffe sind nicht der Stil hier im Beck-Blog.
Danke
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@julius, klenk, lothar evers:
Der oben auch von mir kritisierte Satz des Rechtsanwalts im Rahmen des Antrags auf Genehmigung(en) für die Loveparade fällt in einem bestimmten Zusammenhang, den man fairerweise nicht verschweigen sollte. Es geht an dieser Stelle (allein) darum, dass die Behörde Widersprüche Dritter vermeiden solle. D.h. es geht darum, dass die LoPa als Großveranstaltung nicht daran scheitert, dass im letzten Moment ein Nachbar mit einem Widerspruch z.B. wegen des Lärms die Veranstaltung kippen kann. Deshalb soll die Genehmigung mit Sofortvollzug verbunden werden. Ich halte dies für ein legitimes Anliegen. Nicht gemeint ist an dieser Stelle, dass die Genehmigung ohne die erforderliche Sicherheitsüberprüfung erfolgen soll.
@Ein Polizist:
Sie schreiben:
Ich bin durch die Recherche, die ja mittlerweile schon einige Monate lang anhält, dezidiert anderer Auffassung, und ich denke, die meisten, die sich intensiver mit der LoPa auseinandergesetzt haben, sind derselben Auffassung:
1. Ein Gedränge war - wenn natürlich auch nicht "sicher", so doch - ziemlich gut vorhersehbar, weil die Dimensionen und der geplante Zu- und Abweg der Besuchermengen (über den Tag verteilt wurde "realistisch" mit 485.000 Gästen geplant, z.T. sollten in einer Stunde über 100.000 Personen in beiden Richtungen über Rampe und Tunnel) dort schlicht nicht durchpassten. Dass dann auch noch verspätet geöffnet wurde, hat das Problem zeitlich versetzt. Der Eingang war so gestaltet, dass er sich trichterförmig verengte, von zwei Tunnels auf eine - künstlich - verengte Rampe und dann durch ein Nadelöhr aufs Gelände. Zwischen Floatstrecke und Zugang zum Gelände (Rampenkopf, östlich) gab es dieses Nadelöhr bzw. diesen Flaschenhals, der die Besuchermengen schlicht und einfach nicht verkraften konnte. Eine Fehlplanung.
2. Daher war die Pfropfbildung an dieser Stelle (Rampenkopf) von vornherein absehbar und auch nicht durch Pusher zu vermeiden. Wenn Sie die entsprechenden Filmsequenzen an diesem Ort gesehen haben, werden Sie dies ohne Weiteres erkennen: Auch noch so viele "Pusher" hätten dort kaum eine Chance gehabt, die Menschen durch das Loch zu quetschen und dadurch einen "Fluss" aufrecht zu erhalten. Die Stadt (und leider auch die Polizei) haben sich vorab von lopavent Märchen erzählen ("Rattenfängerfunktion der Floats") und Sand in die Augen streuen ("Pusher") lassen - ein Stau war an dieser Stelle vorhersehbar und unvermeidbar.
3. Eine Massenturbulenz entsteht primär durch die Enge. An den tödlichen Ereignissen hatte die Treppe ihren Anteil, weil sich doirt die Menge noch verdichtete (nicht aber die Lichtmasten!), ebenso wohl der Gulli/Bauzaun-Komplex, aber ausschlaggebend für die Massenturbulenz war die Enge. Dass die Enge dort zwischen Tunnelausgängen und Betonwänden entstand, also an der potentiell und vorhersehbar tödlichen Stelle, nicht oben auf relativ freiem Gelände mit - noch - genug Platz, daran haben - ob vorwerfbar oder nicht, wird sich herausstellen - auch die aktiv von der Polizei eingerichteten Sperren leider einen wesentlichen Anteil: Die Sperre auf der Rampe führte dazu, dass von oben die Menschen, die raus wollten, nachrückten und die Rampe dann für die kommenden Besucher verstopften, selbst als die Polizisperre aufgelöst wurde.
4. Mit einer ELA hätte man das schlimmste - nicht sicher, aber doch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit - vermeiden können, nämlich den dort in die Enge gepressten und orientierungslosen Menschen einen Ausweg weisen können, so dass sich die Massenturbulenz noch aufgelöst hätte, bevor es Tote gab, aber die ELA gab es ja nicht.
Aber noch einmal: Der Kern lag schon in der vorhersehbaren Fehlplanung des gemeinsamen Ein/Ausgangs in Trichterform...
Die ganze Idee, dort hundertausende Menschen durchzuschleusen, hat etwas wahnsinniges.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Julius:
Fahrlässige Tötung wird bei nicht vorbestraften Verurteilten selten mit höheren Freiheitsstrafen bestraft. Im Straßenverkehr wird sogar meist nur mit Geldstrafen reagiert. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wird wohl kaum verhängt werden.
Was die zitierte Äußerung des Rechtsanwalts von lopavent (wann und wo? haben Sie dazu einen Link?) angeht, klingt dies in der Tat zynisch angesichts der Todesfälle. Offenbar ist bei solchen Äußerungen der Gedanke, dass die Genehmigung auch etwas mit den Sicherheitsanforderungen zu tun haben könnte, gar nicht präsent. Leider ist eine solch rein ökonomische Denkweise in vielen Köpfen verbreitet. (update: Die Äußerung steht aber in einem anderen Zusammenhang, siehe mein posting unten)
Zu Ihrer Frage: Was war es denn dann? Wir haben hier und anderswo ja schon eine Reihe Hypothesen aufgestellt. Der Gulli/Bauzaun war es ja keinesfalls allein, sondern das Gedränge, das vorhersehbar durch die unsachgemäße Planung verursacht wurde und nur mit unzureichenden Mitteln "behandelt" wurde.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Nach diesem älteren Bericht der RP soll es nicht nur Diskussionen über und Absprachen für bestimmte gefährliche Szenarien, sondern darüber hinaus auch noch weitere Absprachen zwischen lopavent und Polizei gegeben haben, an denen die Stadt Duisburg nicht beteiligt war.
Ist dazu inzwischen Näheres bekannt? Oder handelt es sich um eine von der Stadt Duisburg gelenkte Falschmeldung?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Die Leserin,
Sie deuten auf einen wirklich empörenden Zusammenhang - der aber auch aus der umgekehrten Perspektive funktioniert: Man (Veranstalter/Stadt Duisburg) stellt "Einvernehmen" her oder zumindest so etwas ähnliches, indem man vorab lauter Gremien gründet und beraten lässt, in denen dann jeweils Vertreter aller betroffenen Behörden sitzen. Haben sie lang genug geredet und am Ende nicht nachhaltig genug protestiert, dann geht man einfach von "Einvernehmen" aus und genehmigt eine eigentlich nicht genehmigungsfähige Veranstaltung bzw. lässt sie genehmigen. In der Kriminologie nennt man das "Verantwortungsdiffusion" - die jeweiligen Beteiligten denken dann alle (mit aufrichtiger Überzeugung), sie hätten ja nun wirklich nichts falsch gemacht, hätten eh keinen Einfluss auf die Entscheidung gehabt etc., insbesondere wenn sie tatsächlich in den Gremien Sicherheitsbedenken geäußert haben. Hinzu kommt natürlich die bes. psychologisceh Situation: Niemand wollte derjenige sein, der die Loveparade platzen lässt und damit die einmalige Gelegenheit für Duisburg, sich der Welt als jung und modern zu präsentieren.
Was man nicht aus dem Auge verlieren darf, ist dass es der StA ja um eine strafrechtliche Wertung geht, wozu sie die verwaltungsrechtliche Bewertung ("kein Einvernehmen" - "rechtswidrig") nur mittelbar benutzt. M.E. ist selbst dann, wenn man förmlich kein "Einvernehmen" der Polizei annimmt, das Polizeiverhalten im Vorfeld keineswegs vollständig entlastet. Strafrechtliche Verantwortung setzt nicht unbedingt förmliches Verwaltungshandeln voraus. Es wäre zu fragen, ob bestimmte Polizeibeamten ihre Mitwirkungsverpflichtung in der Planung verletzt haben, indem sie trotz Sicherheitsbedenken letztlich zu "neutral" blieben.
Dies alles gesagt liegt aber dennoch in der Planung die Hauptverantwortung bei Veranstalter und Genehmigungsbehörde.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Lothar Evers, Die Leserin:
Selbstverständlich wird man ggf. Folgerungen zu ziehen haben für die gesetzliche Ausgestaltung. Das ist allerdings erst der nächste Schritt und er spielt für die gegenwärtige Frage, ob sich die Polizei im Vorfeld der Loveparade richtig verhalten hat, nur eine sekundäre Rolle. Wie ich im Ausgangsbeitrag schon angedeutet habe, und wie ja auch Die Leserin offenbar annimmt: Wenn das Verhalten der Polizei, die trotz Teilnahme an den Besprechungen nie grundsätzliche Bedenken geäußert hat, nunmehr so gedeutet wird, als sei sie nicht einverstanden gewesen, dann hat sich die Polizei durch widersprüchliches Verhalten im Vorfeld erfolgreich aus der Verantwortung "geschlichen".
Ich werde in den nächsten Tagen nochmal prüfen, ob man der Staatsanwaltschaft (wenn das im Spiegel referierte zutrifft) hier folgen muss, oder ob hier nicht doch ein konkludentes Einvernehmen angenommen werden kann.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
zu den fachlich-prozessualen Fragen:
@Lothar Evers:
Es ist nicht geregelt, dass Zeugen, die vernommen wurden, das Vernehmungsprotokoll ausgehändigt bekommen und mit nachhause nehmen dürfen. Es ist der Polizei zwar auch nicht "verboten", dies zu tun, aber es sprechen wohl ermittlungstaktische Gründe dagegen: Der Zeuge soll gerade bei einer späteren Vernehmung - insbesondere in der Hauptverhandlung - erneut "frei" sprechen, der Zeuge soll auch nicht mit anderen, späteren Zeugen, absprechen, was sie sagen sollen etc.
Allerdings bekommen die Beschuldigten und ihre Anwälte Einsicht in die Akten, können also spätestens bei Abschluss der Ermittlungen lesen, was die Zeugen ausgesagt haben.
@Felix Licht
Nein. Jemand, der Strafanzeige erstattet, ist praktisch nur ein Informant. Er erwirbt dadurch, dass er die Polizei informiert, keinen Anspruch darauf, über das Verfahren und dessen Ausgang - schon gar nicht in einem Zwischenbericht - informiert zu werden. Lediglich Anzeigeerstatter, die Verletzte sind, werden, wenn das Verfahren durch Einstellung abgeschlossen wird, informiert. Wäre es anders, könnte die Justiz gleich ein paar Kräfte allein damit beschäftigen, Anzeigeerstattern Auskünfte zu geben. Das wäre sicherlich nicht gerade produktiv für die Ermittlungen.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Herr Evers:
Danke, dass Sie diese Sache mit dem "versenkten Krisenstab", die ich schon wieder vergessen hatte (seit September ist ja schon wieder viel Flüssiges den Rhein runter), nochmal klarstellen. Dass alle drei Ebenen (Veranstalter, Stadt, Polizei) ihre mögliche Verantwortung leugnen, wegdrücken, und wenn es anders nicht geht, auch lügen, war mir seit der Pressekonferenz am 25.07. klar (siehe schon hier). Das ist auch ihr gutes Recht als "Beschuldigte". Die "verdächtigen" Institutionen sollten aber nicht denken, das Publikum würde ihnen alles abnehmen, selbst wenn es noch so offen und ehrlich rüberkommt - die Polizei würde ja in einer Vernehmung dem Beschuldigten auch nicht alles glauben. Für den Beschuldigten ist es richtig, nur so viel zuzugeben, wie man ihm nachweisen kann. Natürlich wurde und wird hier taktisch geschwiegen und auch geschummelt. Aber auch wer taktisch schweigt und schummelt ist nicht unbedingt "schuldig" - vielleicht will er nur seine Mitarbeiter und Kollegen schützen, will nur (möglicherweise sogar mit gutem Grund), dass alle heil da rauskommen und an keinem der Schwarze Peter hängen bleibt.
@Ein Polizist:
wenn es weitere (informelle) Telefonkonferenzen gab und alle aufgezeichnet sind, dann wird sich herausstellen, was dort gesagt wurde - ich bin dann gern geduldig, was die Staatsanwaltschaft dazu ermittelt. Schlimm wäre allerdings folgendes Szenario: Der eine behauptet einfach, es habe weitere Telefonkonferenzen/Telefonate gegeben, der andere bestreitet gerade dies, einer sagt, er habe dies und jenes dort gesagt, rechtzeitig gewarnt und Hilfe angefordert, was die anderen dann bestreiten, anders darstellen, nicht gehört haben wollen etc. Dann wird es wirklich schwierig. Also hoffen wir mal, es sind alle relevanten Telefonkonferenzen aufgezeichnet worden und wir erfahren irgendwann, was der Krisenstab in der "Krise" wusste und was er zu ihrer Bewältigung veranlasst bzw. nicht veranlasst hat. Denn dies scheint mir ja wirklich einer der Skandale bei dieser Katastrophe: Da existiert ein Krisenstab, der alles "im Griff" haben soll, insbesondere ja wohl die "Krise", und dieser Krisenstab ist (angeblich) nur krümelweise und viel zu spät informiert und tut praktisch nichts, jedenfalls nichts sinnvolles um die Katastrophe zu verhindern.
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