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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Angeblich stammt die Idee zu der Gruselgeschichte von einem Mithäftlingin der Untersuchungshaft, berichtet der donaukurier. Allerdings kann es sich dabei auch wiederum nur um eine "Geschichte" dieses Mithäftlings (dem "Äthermörder") handeln.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Neues zu Maschmeyer aus der Panorama-Redaktion.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Kommentatoren,
die Strafanzeige gegen Demonstranten ist für unser hiesiges Thema ein Nebenschauplatz. Sollte es sich tatsächlich belegen lassen, dass mit Strafanzeigen und (später eingestellten) Ermittlungen Druck ausgeübt werden sollte und sollte sich ergeben, dass dieser Druck von zentraler Stelle ausgeübt wurde, ist dies selbstverständlich auch ein Thema für einen juristischen Blog. Nicht dagegen sind es einzelne Spekulationen über die Identität von Kommentatoren in anderen Blogs oder auf anderen Nachrichtenseiten. Ich habe deshalb einige überflüssige Kommentare gelöscht.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zu intelligenter Preisvergabe schon einmal hier.
Um allerdings Schreckenbergs Äußerungen zu interpretieren, müsste man den genauen Wortlaut kennen. Im RP-Artikel handelt es sich um ein indirektes Zitat im Wortlaut des Journalisten.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Blue,
ich habe ja selbst angedeutet, dass diese Ermittlungsverfahren möglicherweise einschüchtern sollten, aber uns die Informationen dazu fehlen, um dies einzuschätzen.
Sie deuten nun leider alles in eine bestimmte Richtung, es kann aber auch anders gewesen sein.
1. Zum Ermittlungsverfahren
Staatsanwaltschaft und Polizei sind verpflichtet, bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat zu ermitteln. Das hat mit "ehrbar" nichts zu tun. Das Legalitätsprinzip ist eine wichtige rechtsstaatliche Institution und soll etwa verhindern, dass die Polizei einfach wegschaut, wenn Straftaten begangen werden (nun werden Sie dagen, aber das tut sie doch oft - ja, es ist ein Prinzip, zwischen Sollen und Sein muss unterschieden werden). Vielleicht war hier ein Polizist (als juristischer Laie) übereifrig, vielleicht war es bewusster Missbrauch zur Einschüchterung, das eben lässt sich ohne weitere Hintergrundinformationen schwer einschätzen.
2. Zur Information durch die StA
Ich muss daran festhalten, dass die StA im Ermittlungsverfahren grds. keine Informationen herausgeben sollte. Wenn die Beschuldigten das nun öffentlich machen wollen, können sie dies ja tun. Aber ich denke, auch Sie würden, wenn gegen Sie ermittelt wird, nicht gern zB aus der Bild-Zeitung erfahren wollen, was die StA über Sie denkt. Dass im Kontext der Loveparade alle prominent seien, ist ein Fehlschluss. Prominent sind Herr Sauerland und Herr Schaller, nicht aber irgendwelche ihrer Mitarbeiter und selbstverständlich auch nicht die Gegendemonstranten.
3. Zum Uniformverbot
Der historische Hintergrund des Uniformverbots sind die uniformierten martialischen "Demonstratioenn" bzw. Aufmärsche insb. der SA im Vorlauf des Nationalsozialismus. § 3 VersG soll verhindern, dass hier politische Meinungen mit einer Uniform verknüpft werden und entsprechend aufgetreten wird. Das in § 3 VersG ebenfalls verbotene Tragen "gleichartiger Kleidung" bezieht sich auf Kleidungsstücke, die den Zweck einer Uniformierung erfüllen sollen, also gerade das Uniformverbot umgehen, da geht es nicht um (nur) gleiche T-Shirts oder Schals. Diese Differenzierung hat mit Menschenbild wiederum überhaupt nichts zu tun - denn wie auch sonst meistens im Strafrecht (Ausnahme: das deshalb ja auch umstrittene Verbot der Holocaust-Leugnung) geht es hier nicht um die Gesinnung, sondern um das äußere Verhalten, nämlich das Tragen einer Uniform. Mein Hinweis auf "typisch für Demonstrationen mit politisch radikalem Hintergrund" ist ein Hinweis auf die Wirklichkeit, in der eine strafbare Uniformierung typischerweise z.B. bei Rechtsradikalen auftritt. Auch bei diesen Leuten ist aber eben das Uniformtragen strafbar, gerade nicht die Gesinnung!
4. Zum "Menschenbild strafrechtlich"
Wenn man Ihrer Auffassung folgte, nämlich das grundgesetzliche Menschenbild - was immer das ist - als Anknüpfungspunkt für Strafbarkeit einführen würde, dann wäre in der Tat dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, denn der politische Gegner könnte dann wegen seines (angeblich) falschen Menschenbildes bestraft werden. Aus diesem Grund ist es so wichtig, das Menschenbild oder die pol. Gesinnung aus der rechtlichen Bewertung herauszulassen. Die Verantwortlichen sollen bestraft werden, wenn sie durch ihr Verhalten die Loveparade-Katastrophe verursacht haben. Welches Menschenbild dahinter steckt, muss für die strafrechtliche Bewertung außer Acht bleiben! Daher ist auch "verfassungswidriges" Verhalten nicht strafbar, solange dies nicht in einem Gesetz konkret für strafbar erklärt ist. Ich schätze, Sie werden von Ihrer gegenteiligen Auffassung niemanden überzeugen können.
5. Missbrauch der Strafanzeige bzw. des Ermittlungsverfahrens?
Es kann hier ein Missbrauch vorliegen oder auch nicht, mir fehlt dazu der Hintergrund.
Meldet man eine Demo an, ist man auf der sicheren Seite. Wenn man sie nicht anmeldet, muss man leider damit rechnen, dass die Polizei Personalien aufnimmt und/oder irgendjemand, der sich angegriffen fühlt (ob zu Recht oder Unrecht), Anzeige erstattet, auch wenn das hier (Verstoß gegen Uniformverbot) etwas abwegig ist.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Carsten Maschmeyer soll Gerhard Schröder 1 Million Euro "für dessen Memoiren" gezahlt haben. Dies wird jedenfalls heute von Spiegel-Online verbreitet. Natürlich wäre dies für Schröder eine reine "Privatangelegenheit", weshalb er sich nicht dazu äußert. Aber einen üblen Geschmack hätte es schon, wenn es stimmt. Ich kann mir im Moment aber nicht richtig vorstellen, was der Hintergrund für eine solche horrende Zahlung für die Memoiren sein sollte: Druckkostenzuschuss? Filmrechte? Ghostwriterhonorar? Signiertes Sonderexemplar auf Büttenpapier und in Krokoleder gebunden?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@julius, @lothar evers:
Zu Ihren Fragen fällt mir im Moment nicht viel ein, da es mir an Informationen dazu fehlt.
Herr Evers schreibt, er sei empört,
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staatsanwalt selbst aus eigenem Antrieb die Ermittlungen aufgenommen hat. Entweder ist wohl die Polizei von sich aus tätig geworden oder aufgrund einer Strafanzeige. Wenn dann auch nur geringe Anhaltspunkte gegeben sind, genügt das zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - Legalitätsprinzip, das dann ggf. auch schnell wieder eingestellt werden kann (ist ja hier wohl geschehen).
Sofern es sich nicht um ein allg. öffentliches Informationsinteresse an den Ermittlungen handelt, braucht die Staatsanwaltschaft nichts zu erklären. Schließlich würde sie damit die Beschuldigten evtl. zusätzlich belasten. Meiner Ansicht nach sollte die Staatsanwaltschaft gar keine Auskünfte im Ermittlungsverfahren geben. Aber insb. bei Prominenten wird dies meist anders praktiziert. Man meint hier eine Informationspflicht aus den Pressegesetzen bejahen zu können (ist aber im Einzelnen umstritten).
Wie gesagt, es fehlen mir die Informationen, die oben von julius gegebenen und verlinkten Hinweise sind doch recht mager für eine juristische Analyse.
Ich habe das bislang noch sehr selten gehört, insb. wenn es sich nur um eine kleine Aktion gehandelt hat, die z.B. keine (Verkehrs-) Störung o.ä. verursacht hat; aber recherchiert habe ich das jetzt nicht.
Zahlenangaben kann ich nicht machen. Aber das ist eigentlich eher typisch für Demonstrationen mit politisch radikalem Hintergrund
Nein, das glaube ich nicht. Die Verfahren wurden ja auch eingestellt.
Das Problem ist hier wohl, dass Verteidigungskosten nur erstattet werden, wenn sie notwendig waren. Und das wird regelmäßig verneint, wenn der Vorwurf gering ist und das Verfahren frühzeitig eingestellt wird. D.h. wer sich zu früh einen Verteidiger nimmt, bleibt auf den Kosten sitzen. Jedoch: Noch "teurer" kann es werden, wenn man sich zu spät einen Anwalt nimmt, und vorher schon "Fehler" gemacht hat, die zur Anklageerhebung führen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Andreas: Auf welche Liste beziehen Sie sich? Diejenige, die vor Entstehung des Staus in Prof. Krecks Mailordner veröffentlicht wurde? Dann ist doch wohl erklärlich, dass dort erstmal nur die drauf sind, die Prof. Krecks Disziplin näher stehen oder von ihm und seinen Mitstreitern angeschrieben wurden. Ich bitte Sie, auch hier erst einmal abzuwarten. Auch mein Name ist noch nicht auf der Liste, obwohl ich mich umgehend gemeldet habe. Und mit welchen Suchwörtern haben Sie gesucht? Ihre Ausdrucksweise klingt jedenfalls nach einem ziemlich unwissenschaftlichen Vorurteil gegen Juristen - und leider in etwa so arrogant wie man es Guttenberg immer vorgeworfen hat.
Zumal sich mittlerweile eine ganze Reihe Juristen zum Fall Guttenberg geäußert haben, z.B. Kollege Lepsius aus Bayreuth, der als Nachfolger von Prof. Häberle sicherlich auch gute Gründe für Zurückhaltung gehabt hätte.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Laut Spiegel-Online will zu Guttenberg heute seinen Rücktritt erklären.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Inzwischen werden auch Unterschriften unter eine Erklärung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern (Profs) gesammelt, nämlich hier.
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