Sterbehilfe: Durchsuchungen bei Roger Kusch
von , veröffentlicht am 03.12.2008Rechtsgebiete: SterbehilfeRoger KuschTötung auf VerlangenMaterielles StrafrechtStrafrecht1|2612 Aufrufe
Bei Durchsuchungen im Büro und Wohnungen des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch haben die Ermittler Informationen über Personen gefunden, die von ihm Hilfe beim Sterben in Anspruch nehmen wollen. Neben der Staatsanwaltschaft Hamburg prüft nun nach einem weiteren Fall von Sterbehilfe auch die Staatsanwaltschaft Duisburg, ob ein Anfangsverdacht wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz vorliegt.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenCarsten kommentiert am Permanenter Link
Wie auch immer man dem Thema Sterbehilfe im Allgemeinen und der Person des Herrn Kusch gegenüber stehen mag, mehrere Durchsuchungen in Privatwohnungen und seinen Kanzleiräumen (!) erscheinen angesichts des (wenig schwerwiegenden?) möglichen Verstoßes gegen das Arzneirecht (und nicht etwa wegen eines Verdachts des § 216 StGB!) reichlich populistisch.
Es würde mich nicht wundern, wenn von politischer Seite aus auf die Durchführung dieser Maßnahmen gedrängt wurde. Genau so wenig würde es mich wundern, wenn die Maßnahmen von gerichtlicher Seite später als unverhältnismäßig und somit rechtswidrig eingestuft werden sollten.