Elektronisch gefesselt in Baden-Württemberg

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 30.07.2009

Heute macht die Nachricht die Runde, dass in Baden-Württemberg in einem 4-jährigen Pilotprojekt die elektronische Fußfessel bzw. der elektronisch überwachte Hausarrest getestet werden wird  (Zeit-Online). Herr v. Heintschel-Heinegg hatte die Thematik schon einmal hier im blog angesprochen. Geplante Zielgruppe sind Probanden aus drei Gruppen, nämlich

a) solche, die ansonsten Ersatzfreiheitsstrafen absitzen müssten, da sie eine Geldstrafe nicht zahlen können oder wollen

b) Strafgefangene des geschlossenen Vollzugs in den letzten sechs Monaten vor Entlassung

c) Strafgefangene des geschl. Vollzugs bei Lockerungen, die ihnen sonst nicht gewährt werden könnten.

Zunächst sollen aber 75 Probanden der erst genannten Gruppe in den Genuss der Fußfessel kommen.

In der politischen Debatte wird im Vordergrund kritisiert, es handele sich um einen Einstieg in die Privatisierung des Strafvollzugs, weil die Überwachung selbst durch eine Privatfirma durchgeführt werden solle. Zudem mangele es an individueller Betreuung der Betroffenen.

Einen ähnlichen Pilotversuch gab es bereits in Hessen, die Ergebnisse der Begleitforschung (einschließlich der Zustimmungs- bzw. Ablehnungsquoten bei verschiedenen beteiligten Berufsgruppen) sind hier veröffentlicht.

 Ich möchte einmal darauf verzichten, vorab meine Auffassung zu diesem Instrument der Strafverfolgung zu äußern und rege (im Anschluss an den Hinweis eines Lesers) erneut eine Diskussion an.

 

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen