Anrechnung der Geschäftsgebühr – noch immer kein Ende.....
von , veröffentlicht am 30.04.2011
Die Nachwehen der unglückseligen Rechtsprechung des BGH in der Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr und den Auswirkungen dieser Anrechnung auf das Kostenfestsetzungsverfahren beschäftigen die Rechtsprechung weiterhin. Der IX. Zivilsenat des BGH im Beschluss vom 24.03.2011- IX ZB 239/09 - und der IV. Zivilsenat im Beschluss vom 06.04.2011- IV ZB 4/11- haben jeweils nochmals betont, dass § 15a RVG die bereits bei seinem Erlass bestehende Gesetzeslage nur klargestellt habe und somit auch auf Altfälle anzuwenden ist. Es ist zu hoffen, dass sich in diese – zutreffende – Richtung auch alsbald die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bewegen wird.
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1 Kommentar
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Als Referendar würde es mich sehr freuen, wenn die Problematik hier verständlich erläutert werden könnte. § 15 a wurde in der AG kurz erwähnt, müsse man aber nicht wissen. Kommt mir jedoch so vor, als wäre § 15a in der Praxis wichtig.