Die Düsseldorfer Tabelle 2012

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 14.12.2011

... wird es nicht geben, denn die Tabelle aus 2011 wird auch im nächsten Jahr fortgelten.

Da die steuerrrechtlichen (vgl. §§ 32 VI EStG, 1612 a I BGB) und auch die sonstigen gesetzlichen Vorgaben unverändert bleiben, ändert sich an den Bedarfssätzen und Selbstbehalten der Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2012 nichts.

Siehe auch diese Pressemitteilung des OLG Düsseldorf

Zu einer Änderung der Bedarfssätze wird es voraussichtlich dann wieder zum 01.01.2013 kommen.

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1 Kommentar

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Es gibt mittlerweile immer höheren Unmut gegen die Sätze der Düsseldorfer Tabelle. Ich verstehe nicht, wieso der Anteil des Kindsunterhalts vom Gehalt immer weiter steigen sollte, wenn das Gehalt selber nicht steigt. Ich meine, das entspricht doch auch gar nicht der Lebenswirklichkeit. Mittlerweile löst die Düsseldorfer Tabelle bei vielen, auch verheirateten Vätern massiven Unmut aus. Daher kann man nur hoffen, dass Düsseldorf fleissig so weiter macht, bis Ihnen die Tabelle auf die Füße fällt (oder den Frauen,  wenn die Kinder 18 werden und bisher die mit dem überhängenden KU das Häuschen abbezahlt wird. Ich kenne da welche, die relativ offen sagen, das genug überhängt...)

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