Ich muss Euch verkünden
von , veröffentlicht am 12.07.2012Das Sitzungsprotokoll in einer Unterhaltssache (= Familienstreitsache)schließt mit der Ankündigung, dass eine Entscheidung am Schluss der Sitzung ergehen solle.
Ein Verkündungsvermerk folgt dann nicht. Der streitentscheidende Beschluss wird den Beteiligten im Bürowege zugestellt.
So geht das nicht, sagt der BGH.
In Ehe- und Familienstreitsachen muss der urteilsersetzende Beschluss verkündet werden.
Handelt es sich um eine urteilsersetzende Endentscheidung, erfolgt die Verkündung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 311 Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO durch Vorlesung der Entscheidungsformel oder durch Bezugnahme auf die Entscheidungsformel. Der Nachweis für die erfolgte Verkündung kann gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. §§ 165 Satz 1, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO nur durch das Protokoll geführt werden.
Zu der Frage, ob der Beschluss „Im Namen des Volkes“ ergehen muss (§ 311 Abs. 1 ZPO), äußert sich der BGH (leider) nicht.
BGH v. 13.06.2012 - XII ZB 592/11 so auch schon Beschluss vom 19.10.2011 - XII ZB 250/11
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRA Lupo kommentiert am Permanenter Link
Wenn mir als Bevollmächtigtem ein "Endbeschluss" verkündigt wird, schüttelt es mich noch immer.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Also ich finde den Schlussbeschluss nach vorangegangenem Teilbeschluss noch schöner.
Adolf kommentiert am Permanenter Link
Der Verkündungstermin wurde verschoben , wie erhält man Kenntnis von der Verschiebung ??
Vom RA oder vom Gericht oder nur auf Nachfrage.
Eine Bekannte wartete auf den Verkündungstermin , nach 2 Wochen hat Sie beim RA
angerufen , der sagte Termin wurde verschoben . Hätte Sie nicht angerufen würde Sie immer noch warten.
Wird das vom Gericht begründet ? Bekommen die Parteien vom Gericht eine Mitteilung ??
Oder ??
Grüsse aus dem Bayern
Adolf
Adolf kommentiert am Permanenter Link
Der Verkündungstermin wurde verschoben , wie erhält man Kenntnis von der Verschiebung ??
Vom RA oder vom Gericht oder nur auf Nachfrage.
Eine Bekannte wartete auf den Verkündungstermin , nach 2 Wochen hat Sie beim RA
angerufen , der sagte Termin wurde verschoben . Hätte Sie nicht angerufen würde Sie immer noch warten.
Wird das vom Gericht begründet ? Bekommen die Parteien vom Gericht eine Mitteilung ??
Oder ??
Grüsse aus dem Bayern
Adolf