Gegenreformation zur Unterhaltsrechtsreform?
von , veröffentlicht am 03.12.2012LTO meldet in seiner Presseschau, noch in diesem Monat sei eine Reform der Unterhaltsrechtsreform mit dem Ziel geplant, die Stellung geschiedener Ehefrauen aus langjährigen Ehen zu verbessern.
Selbst beim Fehlen ehebedingter Nachteile könne eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs unzulässig sein, wenn dies "mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erschiene".
Ich kann den Gesetzentwurf nicht finden. Kennt jemand eine Fundstelle?
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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11 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRobert Stegmann kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Burschel,
offenbar handelt es sich momentan nur um Meldungen, die in den Medien verbreitet werden.
Da wird wohl von unserer Justizministerin (Frau Merk) wohl wieder eine Sau durchs Dorf getrieben.
Robert Stegmann
Gast kommentiert am Permanenter Link
Naja, die CDU fragt sich immer, warum sie bei den jungen Leuten so schlecht ankommt. Sie kann ja mal versuchen, den Männern unter 40 zu erklären, wieso es jetzt fair ist, nach der Scheidung lebenslang Unterhalt zu bezahlen. Für mich ist dieses Vorhaben ein Grund, die CDU nicht zu wählen. obwohl ich bezüglich Herkunft und Stellung zum Stammklientel gehören müsste.
Mercum kommentiert am Permanenter Link
Soweit bracht man nicht gehen. Den über 40 Jährigen, denen droht noch Hemd und Hose zu verlieren, könnte es ebenfalls so gehen, die gerade nicht zu wählen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wie ging noch der olle Gassenhauer?
2 Schritte vor und 3 zurück....
Gast kommentiert am Permanenter Link
Naja, aus dem Justizministerium kamen ja schon ähnliche Ankündigungen. Ich frage mich immer, ob es etwa diese Hausfrauen sind, die nur wegen männlicher Diskriminierung nicht auf 50% der Chefsessel sitzen. Man spricht immer von den orientierungslosen Männern, um die geringe Geburtenrate und Eherate zu erklären. Dabei sind es genau solche Gesetze, die mich und andere Männer vor der Heirat zurückschrecken lassen. Eine größere Demütigung, als verlassen zu werden und dann noch bis zum Lebensende dafür zahlen zu müssen, gibt es gar nicht. Naja und meine Stimme gibts bei diesem Vorhaben für die CDU nicht.
Mitleser kommentiert am Permanenter Link
Der Bundestag entscheidet heute über die Änderung des Unterhaltsrechts. § 1578b Abs. 1 BGB wird zum 1.3.2013 ergänzt.
Zu finden unter Drucksache 17/11885 Seite 3 unten:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711885.pdf
Versteckt im TOP 28 zur Durchführung des Haager Abkommens.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank an den Mitleser.
Die vorgeschlagene Änderung lautet:
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ja, warum sollte man sowas auch offen beschließen. Lieber heimlich die Unterhaltsrechtsreform kippen, ohne Aufsehen zu erregen...
Gast kommentiert am Permanenter Link
Mehr Unterhaltt von den Männern zu fordern geht immer ratzfatz und unter Beifall aller Bundestagsparteien.
Ihnen auch noch zu erlauben, Vater mit Rechten zu werden, geht natürlich gar nicht.
Da kommt nur ein schriller Schrei des Entsetzens und jahrelanges Gefeilsche um das so weit wie möglich zu verhindern.
Und dann werden immer neue Studien in Auftrag gegeben, die erforschen sollen, warum Frauen keine Kinder mehr bekommen.
cajaste kommentiert am Permanenter Link
Na, dann warten wir mal gespannt darauf, was eine "langjährige Ehe" ist.
Der BGH hat ja schon 1999 die Pfosten gesetzt, daß eine 2 jährige Ehe grundsätzlich als kurz zu gelten habe, eine dreijährige dagegen nicht. Die Festlegung war nötig geworden, als es um die Frage ging, wann nachehelicher Unterhalt aufgrund langjähriger Ehe zu verkürzen oder gar zu versagen sei (Urteil XII ZR 89/97 vom 27.1.1999). Danach muß die ungelernte Kassiererin an der Discount-Kasse nur drei Jahre die Füße still halten, nachdem sie sich erfolgreich einen Assistenzarzt geangelt hat, um dann mit wenig Glück bis ans Ende ihres Lebens Anspruch auf ein halbes Arztgehalt zu sichern.
Es geht aber noch doller. Der nicht gerade für seine Neutralität bekannte BGH hat 2005 einer Frau nachehelichen Unterhalt zugesprochen, deren gemeinsames Eheleben nur ganze 4 Tage(!) gehalten hatte (Urteil XII ZR 311/02 vom 7.9.2005).
Den Seinen gibt's der Herr - sorry, der BGH - eben im Schlafe.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Viefhues kritisiert die Reform in dem von Ihnen verlinkten Artikel (übrigens juris nicht Beck) mit deutlichen Worten und stellt heraus, dass es sch entgegen der Gesetzesbegründung nicht um ein bloßes Nachzeichnen der Rspr. des BGH handelt:
Das Zustandekommen der Änderung empfinde auch ich als suspekt.
Zu Ihrem polemischen Fall lässt sich jedoch auch ein Gegenbeispiel bilden:
Nehmen Sie die Chefarztgattin mit Gütertrennung, die auf seinen Wunsch ihren Beruf aufgegeben und die 3 Kinder erzogen hat. Die wird dann mit Mitte 40 zugunsten einer ebenso jungen wie attraktiven Assistentärztin verlassen ....