Kein Economy-Flex-Ticket für den Anwalt
von , veröffentlicht am 16.09.2014Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Flugkosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen der Reisekosten erstattungsfähig sind, hat das OLG Zweibrücken im Beschluss vom 06.05.2014 – 6 W 20/14 - beschäftigt. Dabei hat das Gericht unterstrichen, dass die Angemessenheit stets überprüft werden müsse an den Kosten einer Bahnfahrt erster Klasse, auch habe der Anwalt nur den Economy-Tarif zu wählen, Business-Class oder ein jederzeit umbuchbares Economy-Flex-Ticket scheiden aus. Der Anwalt müsse eben kurzfristig buchen und gegebenenfalls eine Umbuchungsgebühr hinnehmen. Auf die Frage, ob der Anwalt unter Umständen sogar gehalten ist, ein Ticket zu buchen, das jegliche Umbuchung ausschließt, kam es nicht an.
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenanderer Gast kommentiert am Permanenter Link
Interessant wird es wohl dann, wenn der Termin noch kurzfristiger verlegt wird. Bleibt dann der Anwalt auf den Stornokosten sitzen, oder sind das gegebenenfalls vom unterliegenden Gegner oder der Staatskasse (bei Verlegung "aus dienstlichen Gründen") zu erstattende Kosten?