Koalition einigt sich über Betriebsrente

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 26.05.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2630 Aufrufe

Nach dem Aus für das Rückkehrrecht aus Teilzeit in Vollzeit war nicht mehr sicher, ob die große Koalition noch die geplante Novellierung des Betriebsrentenrechts angeht. Nunmehr wird von den Stuttgarter Nachrichten (Online-Ausgabe vom 24.5.2017) gemeldet, dass sich die Koalition doch noch auf eine Reform der Betriebsrente geeinigt hat. Künftig wird es eine unverbindliche Zielrente und nicht wie bisher eine Garantierente geben. Der Wegfall der Garantien gilt für ein neues Modell, das die Sozialpartner künftig anbieten sollen. Hintergrund des Gesetzgebungsvorhabens ist folgender: Derzeit erwerben rund 60 Prozent aller Beschäftigten Ansprüche auf eine Betriebsrente. Allerdings stagniert diese Quote seit vielen Jahren, zudem haben viele Arbeitnehmer nur kleine Ansprüche aufgebaut. Weil das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung aber tendenziell sinkt, könnten mehr und höhere Betriebsrenten die entstehende Lücke zumindest zum Teil ausgleichen - so das Kalkül der Bundesregierung. Um dieses Ziel zu befördern, sollen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden mit dem neuen Sozialpartnermodell Anreize geboten werden, Betriebsrenten kostengünstig zu organisieren. Der Gesetzgeber will erreichen, dass die Tarifvertragspartner die Betriebsrente ganzen Belegschaften anbieten. Die Koalition argumentiert, mit dem Wegfall von Garantien könnten höhere Renditen erzielt werden, da die Absicherung Geld koste. Mit der neuen Form der Betriebsrente will der Gesetzgeber insbesondere mehr Mittelständler dazu bewegen, Betriebsrenten anzubieten. Der Bundestag wird nach Angaben der Stuttgarter Nachrichten das neue Gesetz schon in der kommenden Woche verabschieden.

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