Das neue Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
von , veröffentlicht am 01.07.2017Heute ist das neue UVG in Kraft getreten.
Unterhaltsvorschuss wird ab jetzt bis zur Vollendung des 18.Lebnensjahres gezahlt. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten ist entfallen.
Gezahlt werden
bis zum 6. Geburtstag 150 €
bis zum 12. Geburstag 201 €
bis zum 18.Geburtstag 268 €
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenTribble kommentiert am Permanenter Link
In welchem BGBl. ist es das "Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften" veröffentlicht?