Arbeitsrecht im Wahlprogramm der SPD

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 08.09.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3894 Aufrufe

Am 24. September 2017 stehen die Wahlen zum Deutschen Bundestag an. Die Wahlprogramme der Parteien liegen allesamt vor, finden allerdings nur mäßige Beachtung. An dieser Stelle sollen in den nächsten Wochen auszugsweise die Passagen wiedergegeben werden, die sich mit dem Arbeitsrecht und den angrenzenden Fragen befassen. Welche Pläne haben die Parteien, mit was müsste man also rechnen, wenn die betreffende Partei nach der Wahl Regierungsverantwortung übernähme?

Nach dem Regierungsprogramm der CDU/CSU folgt nun dasjenige der SPD. Es trägt folgende Überschrift:

Zeit für mehr Gerechtigkeit

Regierungsprogramm für Deutschland

SPD

Sichere Arbeit und gute Löhne:

Wir wollen eine starke Wirtschaft und Unternehmen, die gute Arbeitsplätze schaffen. Wir wollen einen funktionierenden Arbeitsmarkt, der den Wert der Arbeit anerkennt. Zugleich müssen die Rahmenbedingungen so geändert werden, dass die Menschen mit mehr Zuversicht in die Zukunft blicken können. Deshalb werden wir die sachgrundlose Befristung abschaffen, um insbesondere jungen Menschen Perspektiven und mehr Planbarkeit für ihr berufliches und privates Leben zu ermöglichen. Die Sachgründe für Befristungen werden wir einschränken und die Möglichkeit von Kettenbefristungen begrenzen. Den öffentlichen Arbeitgebern kommt hier eine besondere Verantwortung zu.

Wir wollen existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung ermöglichen. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter und Werkvertragsnehmerinnen und -nehmer brauchen besseren Schutz. Mit der Einführung einer Höchstüberlassungsdauer und dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ haben wir bereits viel erreicht. Diesen Weg werden wir weitergehen. Unser Ziel ist, dass Leiharbeit vom ersten Tag an genauso vergütet wird, wie in der Stammbelegschaft. Davon darf nur durch repräsentative Tarifverträge abgewichen werden. Die Koppelung eines Leiharbeitsverhältnisses an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) soll unzulässig sein. Wir werden die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen deutlich ausbauen. Den Missbrauch von Werkverträgen werden wir bekämpfen.

Die arbeitnehmerfeindliche und immer weiter ausufernde Verbreitung von „Arbeiten auf Abruf“ werden wir eindämmen. Auch geringfügige Beschäftigung wollen wir abbauen, den Missbrauch bekämpfen und Beschäftigten den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen.

Die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, muss auch regulär bezahlt werden. Die Ausnahmen für die unter 18-Jährigen werden wir auf ihre Auswirkungen evaluieren und streben, wo möglich, ihre Aufhebung an.

Wir wollen einen Pakt für anständige Löhne und eine stärkere Tarifbindung. Voraussetzung für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen in allen Branchen sind starke Gewerkschaften und eine hohe Tarifbindung. Deshalb werden wir den eingeschlagenen Weg der gesetzlichen Privilegierung von Tarifpartnerschaft fortsetzen. Tarifgebundenen Betrieben geben wir mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Betrieben ohne Tarifbindung. Die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen werden wir weiter verbessern und die Voraussetzungen präzisieren. Die Rechtssicherheit der allgemeinen Verbindlichkeit von Tarifverträgen muss gegebenenfalls auch rückwirkend gewährleistet sein. Wir wollen die kollektive Nachwirkung von Tarifverträgen, etwa im Falle der Auslagerung von Betrieben oder Betriebsteilen, bis zur Ablösung durch einen neuen Tarifvertrag. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen Tariftreue-Regelungen verstärkt zum Einsatz kommen. Um die Rechte der Beschäftigten besser zu schützen, werden wir ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften einführen.

Digitale Arbeit gestalten:

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt grundlegend. Sie eröffnet Chancen und birgt Risiken. Auch digitale Arbeit muss gute Arbeit sein. Der Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff muss entsprechend den Veränderungen durch die Digitalisierung angepasst werden, damit die Schutzfunktion des Arbeitsrechts erhalten bleibt. Es ist eine politische Aufgabe, die Digitalisierung unserer Arbeitswelt zu gestalten. Arbeiten 4.0 heißt für uns: Gesetzliche Rahmenbedingungen, tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Ausgestaltung müssen ineinandergreifen, um die Chancen zu nutzen. Mehr selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung ist ein zentrales Ziel, um mehr Vereinbarkeit von Arbeit und Leben zu ermöglichen. Beschäftigte sollen mehr Wahlmöglichkeiten bei ihrer Arbeitszeit und für ihren Arbeitsort erhalten, sofern betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wir wollen daher, in enger Abstimmung mit Gewerkschaften und Unternehmen, ein Wahlarbeitszeitgesetz auf den Weg bringen, in dem Rechtsansprüche der Beschäftigten, finanzielle Unterstützung in bestimmten Lebensphasen und Anreize für die Aushandlung betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen. Dies wirkt sich vor allem bei der Rente aus. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, die Planung über Karriere und Berufsleben selbst in der Hand zu behalten.

Zudem wollen wir Langzeitkonten für Beschäftigte und Betriebe attraktiver machen. Wenn viel Arbeit anfällt, muss es möglich sein, zusätzlich geleistete Arbeitszeiten anzusparen. In ruhigeren Phasen oder wenn mehr Zeit für die Familie gebraucht wird, kann dann weniger gearbeitet werden. Wir wollen daher prüfen, ob und wie Langzeitkonten betriebsübergreifend organisiert werden können. Digitalisierung ermöglicht mehr Flexibilität und bessere Chancen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Wahlarbeitszeitgesetz soll auch einen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit schaffen. Dabei ist es unser Ziel, dass die Tarifparteien Vereinbarungen dazu treffen. Arbeitgeber sollen begründen müssen, wenn der Wunsch nach mobiler Arbeit abgelehnt wird.

Auch in einer digitalisierten Arbeitswelt sind Ruhezeiten weiter nötig! Wir werden eine Klarstellung des Rechts auf Nicht-Erreichbarkeit schaffen, um Belastungen, die sich mit orts- und zeitflexibler Arbeit verbinden, zu begrenzen. Zur Verringerung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz werden wir das Arbeitsschutzrecht um verbindlichere Regelungen erweitern. Dies betrifft besonders die wirksamere Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen und den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsschutzes und des Arbeitsrechtes muss verbessert werden. Dazu ist auch eine bessere Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit notwendig. Die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft hat zu gravierenden Veränderungen auch auf den Postmärkten geführt. Während aber die wesentlichen regulatorischen Rahmenbedingungen in diesem Bereich fast 20 Jahre alt sind, hat sich in der besonders personalintensiven Postdienstleistungsbranche ein privater Wettbewerbsmarkt entwickelt, der allzu oft zu Lasten der Beschäftigten geht. Damit auch künftig ein hohes Niveau an postalischer Grundversorgung zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt und gleichzeitig bessere Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorherrschen, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Im Zuge der Digitalisierung werden zunehmend personenbezogene Daten erhoben. Es ist notwendig, durch klare Vorgaben zu regeln, welche Daten zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen im Unternehmen verarbeitet werden dürfen. Zum Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten werden wir ein Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen. Die Ressourcen der Betriebsräte bei der Einführung von IT-Systemen und Software müssen gestärkt werden, damit sie eine umfassende Verhaltens- und Leistungskontrolle effektiv verhindern können.

Mehr Demokratie im Betrieb:

Mitbestimmung ist zentral für den Erfolg der Sozialen Marktwirtschaft. Sie ist Ausdruck unserer Vorstellung von Wirtschaftsdemokratie. Nur mit Mitbestimmung auf Augenhöhe kann der Wandel in der Arbeitswelt erfolgreich gestaltet werden. Wir wollen sie gesetzlich stärken.

Wir werden den Schwellenwert für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte senken. Beschäftigung jenseits der Kernbelegschaften muss künftig systematisch bei den Schwellenwerten für die Drittel- und die paritätische Mitbestimmung berücksichtigt werden. Das deutsche Mitbestimmungsrecht muss auch auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform mit Sitz in Deutschland bzw. auf die deutsche Zweigniederlassung erstreckt werden.

Auf der deutschen und europäischen Ebene setzen wir uns für die Schließung von Schlupflöchern ein, wie sie etwa bei der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) zur Vermeidung von Mitbestimmung genutzt werden können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass im SE-Beteiligungsgesetz klargestellt wird, dass die Mitbestimmung in einer SE neu verhandelt werden muss, wenn die Zahl der Beschäftigten in Deutschland über die Schwellenwerte der deutschen Mitbestimmungsgesetze steigt. Weiterhin gilt es, das Drittelbeteiligungsgesetz an die Regelungen zur Konzernanrechnung im Mitbestimmungsgesetz und hinsichtlich der Erfassung der Kapitalgesellschaft & Co. KG im Mitbestimmungsgesetz anzupassen.

Weiterbildung und betriebliche Qualifizierung nehmen an Bedeutung zu. Deshalb brauchen Betriebsräte hier mehr Mitwirkungsrechte – etwa durch Ausbau des bestehenden Vorschlags- und Beratungsrechts zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung und durch ein generelles Initiativrecht auf die Einführung betrieblicher Berufsbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Noch immer gibt es zu viele Betriebe ohne betriebliche Mitbestimmung. Die systematische Behinderung von Betriebsratswahlen und der Arbeit von Betriebsräten ist illegal und demokratiefeindlich und muss als Offizialdelikt konsequent verfolgt werden. Durch die Bildung von entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften wird die Wirksamkeit der Strafverfolgung erhöht – auch für sonstige Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Wir wollen die Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung durch eine weitere Vereinfachung des Wahlverfahrens erhöhen. Der besondere Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl muss verbessert werden. Die Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Fremdbeschäftigung, etwa bei Werkverträgen, müssen gestärkt werden.

Der öffentliche Dienst soll weiter demokratisiert und modernisiert werden. Die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Personalräte müssen dementsprechend ausgebaut werden.

Gewerkschaftliche Vertrauensleute brauchen verlässlichen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Wir werden Sicherheit für so genannte Whistleblower schaffen.

Fazit: Deutlich konkreter als das Wahlprogramm der CDU. Dafür einige problematische Forderungen, wie diejenige nach Abschaffung der sachgrundlosen Befristung oder equal-pay bei der Leiharbeit vom ersten Tag an. Interessant: Recht auf Nicht-Erreichbarkeit, Wahlarbeitsgesetz. Bedenkenswert: Eindämmung der Arbeit auf Abruf.

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