Gesellschafterlistenverordnung (GesLV) tritt voraussichtlich am 1. Juli oder 1. August 2018 in Kraft

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 15.06.2018

Der Bundesrat hat der Gesellschafterlistenverordnung des BMJV am 8. Juni 2018 ohne weitere Änderungen zugestimmt. Durch die neue GesLV werden insbesondere die Angaben zur Nummerierung der GmbH-Geschäftsanteile und zu den Prozentangaben präzisiert sowie eine Veränderungsspalte eingeführt.

Die Verordnung muss nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wird am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten. Die neuen Anforderungen gelten, wenn nach Inkrafttreten – voraussichtlich am 1. Juli oder 1. August 2018 – aufgrund von Veränderungen eine neue Liste zum Handelsregister einzureichen ist.

Im Hinblick auf den Beschluss des OLG Nürnberg vom 23. November 2017, wonach die Angabe „<1%“ in der Gesellschafterliste zur Bezeichnung der prozentualen Beteiligung am Stammkapital vor Erlass der GesLV als nicht gesetzeskonform angesehen wurde, empfiehlt sich eine Anwendung der neuen Vorschriften erst ab Inkrafttreten der GesLV.

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